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Beschwerden

Gegen Entscheide der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW, die eine Einzelperson betreffen und für diese individuelle Rechte oder Pflichten begründen, kann Beschwerde bei der Beschwerdekommission geführt werden. Wird durch die Fachhochschule ein Einspracheverfahren angeboten, so kann erst der Einspracheentscheid bei der Beschwerdekommission angefochten werden. Jede schriftliche Verfügung sollte mit einer Rechtsmittelbelehrung auf die Beschwerdemöglichkeit hinweisen. Für mündliche Entscheide, die die Kriterien einer Verfügung erfüllen, kann eine schriftliche Verfügung verlangt werden.

Merkblatt für die Studierenden der FHNW zur Beschwerdeerhebung bei der Beschwerdekommission

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