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Zulassung zum Studium an der Fachhochschule Nordwestschweiz

Grundsätzlich werden Absolventinnen und Absolventen einer Berufslehre mit Berufsmaturität zu einem Bachelor-Studium zugelassen. Bei Inhaberinnen und Inhabern einer gymnasialen Maturität spielt der Praxisbezug eine Rolle (Ausnahme Pädagogische Hochschule): eine einjährige Arbeitswelterfahrung ermöglicht einen prüfungsfreien Einstieg. Zum Master-Studium werden diejenigen Personen zugelassen, die einen Bachelor-Abschluss oder einen gleichwertigen Hochschulabschluss vorweisen können.

Je auch nach Hochschule und Studienrichtung kommen noch zusätzliche Aufnahmeverfahren und/oder Eignungsabklärungen zum Zug. Informationen dazu finden Sie bei den jeweiligen Hochschulen:

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