Zulassung zum Studium an der Fachhochschule Nordwestschweiz
Grundsätzlich werden Absolventinnen und Absolventen einer Berufslehre mit Berufsmaturität zu einem Bachelor-Studium zugelassen. Bei Inhaberinnen und Inhabern einer gymnasialen Maturität spielt der Praxisbezug eine Rolle (Ausnahme Pädagogische Hochschule): eine einjährige Arbeitswelterfahrung ermöglicht einen prüfungsfreien Einstieg. Zum Master-Studium werden diejenigen Personen zugelassen, die einen Bachelor-Abschluss oder einen gleichwertigen Hochschulabschluss vorweisen können.
Je auch nach Hochschule und Studienrichtung kommen noch zusätzliche Aufnahmeverfahren und/oder Eignungsabklärungen zum Zug. Informationen dazu finden Sie bei den jeweiligen Hochschulen:
- Hochschule für Angewandte Psychologie
- Hochschule für Architektur, Bau und Geomatik
- Hochschule für Gestaltung und Kunst
- Hochschule für Life Sciences
- Musikhochschulen (Hochschule für Musik, Schola Cantorum Basiliensis)
- Pädagogische Hochschule
- Hochschule für Soziale Arbeit
- Hochschule für Technik
- Hochschule für Wirtschaft

