Aufnahme und Anmeldung
Prüfungsfreier Eintritt:
Eidgenössisch anerkannte Berufsmaturität und abgeschlossene Berufslehre als Zeichner/in Fachrichtung Architektur (ehem. Titel = Hochbauzeichner/in).
PDF-Anmeldeformular 'prüfungsfrei'
Prüfungsfreier Eintritt mit Zusatzpraxis (Praktikum):
- Eidgenössisch anerkannte Berufsmaturität und abgeschlossene Berufslehre in einem anderen Beruf:
Eintritt nach einem Praktikum von 12 Monaten in einem Architekturbüro. - Fachhochschulreife (D) und abgeschlossene Berufslehre in einem anderen Beruf:
Eintritt nach einem Praktikum von 12 Monaten in einem Architekturbüro. - Gymnasiale Maturität oder Fachmaturität: Eintritt nach einem Praktikum von 12 Monaten in einem Architekturbüro.
Gegen Ende des Praktikums findet zusätzlich ein Eignungsgespräch statt.
PDF-Anmeldeformular 'prüfungsfrei'
Eintritt mit Aufnahmeprüfung (wird letzmals im Juni 2013 durchgeführt):
Interessierte mit einer abgeschlossenen Berufslehre als Zeichner/in Fachrichtung Architektur (ehem. Titel = Hochbauzeichner/in) ohne Berufsmaturität haben eine schriftliche Aufnahmeprüfung (Mathematik, Physik, Deutsch und Englisch) zu absolvieren.
PDF-Anmeldeformular 'mit Aufnahmeprüfung'
Informationen zur Aufnahmeprüfung
Eintritt mit Aufnahmeprüfung (wird letztmals im Juni 2013 durchgeführt) und Zusatzpraxis (Praktikum):
Alle Interessierten, die über keine der oben aufgeführten Abschlüsse verfügen haben eine Aufnahmeprüfung (Mathematik, Physik, Deutsch und Englisch) und ein Praktikum von 12 Monaten in einem Architekturbüro zu absolvieren.
Gegen Ende des Praktikums findet zusätzlich ein Eignungsgespräch statt.
PDF-Anmeldeformular 'mit Aufnahmeprüfung'
Informationen zur Aufnahmeprüfung
Praktikum:
In der Architekturpraxis sollen sich die Kandidaten und Kandidatinnen folgende Kenntnisse aneignen und folgende Erfahrung sammeln:
- Einblick in sämtliche im Laufe des Bauprozesses anfallenden Arbeiten, vom Projekt bis zur Abrechnung.
- Kenntnisse aller üblichen Hochbaukonstruktionen.
- Kenntnisse der geläufigen Materialien, ihrer Eigenschaften und Anwendungen.
- Erstellen von Ausführungsplänen im Massstab 1:50 bis zu den Details im Massstab 1:1, gegen Ende der Praxis selbständiges Entwickeln von Konstruktionen.
- Erwünscht ist eine kleine, selbständige Bauleitung (Ausführungsplanung, Ausführung, Abrechnung)
Für detaillierte Informationen verweisen wir auf das Schweizerische Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung für Hochbauzeichner und Hochbauzeichnerinnen.

