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Allgemeine Informationen

Zulassungsvoraussetzungen
  • Ausreichende Schulkenntnisse in Deutsch und Französisch
  • Baccalauréat S oder STI Génie Civil (Frankreich)
  • Matur oder Berufsmatur (Schweiz)
  • Abitur, Fachhochschulreife (Deutschland)

Für die Zulassung ist kein vorgängiges Praktikum erforderlich, da dieses im Studium integriert ist.
Die Teilnehmerzahl eines Jahrgangs ist auf insgesamt 21 Studierende beschränkt. In der Regel werden aus jedem Partnerland ca. 7 Studierende zugelassen. Weitere Auskünfte erteilen die Sekretariate.

Studienbeginn

Das erste Studienjahr beginnt in Strasbourg. Gestartet wird mit einem einwöchigen Einführungsseminar ausserhalb der Hochschule im Elsass.

Praktikum

Nach dem zweiten Semester ist ein Baustellenpraktikum und nach dem vierten ein Praxissemester zu absolvieren. Die dazugehörigen Reglemente können hier heruntergeladen werden: Deutsch / Französisch

Einschreibgebühren, Studienmaterial

Jedes Jahr schreiben sich die Studierenden bei ihrer Heimathochschule (Ersteinschreibung) und bei der jeweiligen Gasthochschule (Zweiteinschreibung) ein; die Studiengebühr von CHF 700.– pro Semester wird nur an der Heimathochschule (Ersteinschreibung) bezahlt, die Zweiteinschreibung im Gastland ist gebührenfrei. Für Studienmaterial muss mit ca. CHF 300.– oder ca. EUR 200.– pro Semester gerechnet werden.

Unterkünfte

In Strasbourg, Basel (Muttenz) und Karlsruhe sind in den Studentenwohnheimen Zimmerreservierungen möglich. In Basel bzw. Muttenz ist das Sekretariat des Instituts Bauingenieurwesen bei der Zimmervermittlung behilflich.
Wohnungsunterstützung für Strasbourg siehe: CAF (Caisse Allocations Familiales)

Anmeldung

Das entsprechende Anmeldeformular (F, CH, D) ausfüllen und mit den entsprechenden Unterlagen an die Hochschule im Wohnsitzland schicken. Für den Studentenausweis wird 1 Digital-Foto benötigt.

Stipendien

Allgemeine Informationen erhalten Sie im Sekretariat Ihrer Heimathochschule.

  • Die Gesellschaft Deutsch-Französische Hochschule gewährt auf Antrag den Schweizer Studierenden während des Aufenthaltes in Strasbourg ein Stipendium in Höhe von EUR 270.– pro Monat.
  • Das ERASMUS-Stipendium in Höhe von CHF 250.– pro Monat kann für den Aufenthalt in Karlsruhe für maximal 2 Semester beantragt werden.
Kranken- und Unfallversicherung

Die obligatorische Krankenversicherung sowie die Unfallversicherung sind Sache der Studierenden im Wohnsitzland. Sie sind verpflichtet, bei ihrer Krankenversicherung den Versicherungsschutz bei Unfällen abzuklären.

 

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