Aufnahmebdingungen Bachelor-Studiengang Geomatik
Anerkannte Berufslehren
Für einen prüfungsfreien Eintritt in den Bachelor-Studiengang Geomatik ist eine Berufslehre als Geomatiker/in und eine abgeschlossene Berufsmatura erforderlich.
Geomatiker/-innen ohne Berufsmaturaabschluss werden über eine erfolgreich absolvierte Aufnahmeprüfung zum Studium zugelassen.
Der Studiengang steht auch Interessenten und Interessentinnen aus artverwandten Berufslehren offen. Auskünfte dazu erteilt die Leitung des Studiengangs. Wenn die Fachrichtung gewechselt wird, ist allenfalls ein Zusatz- oder Ergänzungspraktikum im neuen Fachgebiet erforderlich. Interessenten und Interessentinnen ohne Berufslehre müssen eine entsprechende Praxiserfahrung nachweisen.
Anforderungen an das Praktikum
Studienbewerber und Studienbewerberinnen ohne Berufslehre als Geomatiker oder Geomatikerin müssen vor der Aufnahme in das erste Semester eine mindestens zwölfmonatige fachbezogene praktische Tätigkeit nachweisen. Das Praktikum soll einen Überblick über die Aufgaben im Bereich Vermessung und Geoinformation (Geomatik) und die dort angewandten Verfahren und Methoden geben. Grundsätzlich soll ein Teil der Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, die eine Berufslehre als Geomatiker oder Geomatikerin vermittelt. Das Praktikum soll die Gelegenheit bieten, die Arbeitswelt aus eigenem Erleben zu erfahren. Das vermessungstechnische Verständnis und Problembewusstsein sind die Grundlagen für die anschliessende wissenschaftlich fundierte, praxisbezogene Ausbildung an der Fachhochschule. Ein Merkblatt mit einer detaillierten Aufstellung über die Inhalte des Praktikums und einigen Randbedingungen ist bei der Studiengangsleitung erhältlich.

