Zulassung Institut Kunst
Bereit für hohe Ansprüche ?
Sie haben das Zeug zu einem gestalterischen Beruf, zu einem künstlerischen Werdegang. Wir haben das Rüstzeug, damit Sie Ihre Talente entfalten, umsetzen und weiter entwickeln können.
Für die hohen Ansprüche setzt unsere Hochschule gute Vorbildung voraus.
Zum Aufnahmeverfahren wird zugelassen, wer sich rechtzeitig und mit vollständigen Unterlagen anmeldet und die Zulassungsbedingungen erfüllt.
Für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren wird in der Regel
vorausgesetzt:
– eine eidgenössisch anerkannte gymnasiale Maturität
– eine eidgenössisch anerkannte Berufsmaturität
– ein Lehrer/innen-Seminar
– eine eidgenössisch anerkannte Fachmaturität
– eine dreijährige anerkannte Diplommittelschule
– eine dreijährige anerkannte Handelsmittelschule
– der Nachweis einer anderweitig erworbenen gleichwertigen Ausbildung der Sekundarstufe II
Der Besuch eines gestalterischen Vorkurses wird empfohlen.
Äquivalent Berufsmaturität
Kandidatinnen und Kandidaten ohne Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität, aber mit abgeschlossener Ausbildung von mindestens dreiJahren auf Sekundarstufe II haben folgende Möglichkeiten:
– Erwerb der eidgenössischen Berufsmaturität (nach der Lehre)
– Besuch des Vorbereitungskurses für Hochschulen (Gestaltung und Kunst) an der AKAD. Abschluss des Kurses mit einer Prüfung auf dem Niveau Berufsmaturität.
Informationen für vollzeitliche oder berufsbegleitende Ausbildungsgänge der technischen, gestalterischen und gewerblichen Berufsmaturität geben die örtlichen Berufsschulen.
Die AKAD bietet einen zweisemestrigen, berufsbegleitenden Vorbereitungskurs in allgemeinbildenden Fächern im Fernunterricht an, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Die Anforderungen entsprechen dem Standard einer Berufsmaturität. Die Anmeldung ist jederzeit möglich. Die Kurs- und Prüfungskosten sind durch die Kandidatinnen und Kandidaten selber zu tragen. Weitere Informationen finden die unter www.akad-college.ch oder bei AKAD College AG, Jungholzstrasse 43, 8050 Zürich, Telefon +41 44 307 31 31, college@akad.ch.
Für die Aufnahme an die HGK FHNW müssen die Kandidatinnen bzw. Kandidaten den Vorbereitungskurs AKAD absolviert und die Prüfung bis zum 15. Februar 2012 bestanden haben. In begründeten Ausnahmefällen kann der AKAD-Prüfungstermin bis spätestens Juni 2012 verschoben werden. Ein entsprechendes Antragsformular erhalten Sie von den Instituten oder vom Hochschulsekretariat HGK.
Kandidatinnen und Kandidaten ohne abgeschlossene Ausbildung von mindestens drei Jahren auf Sekundarstufe II haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Zulassung zum Bachelorstudium. Sie können in Ausnahmefällen durch die Prüfungsleitung zum Aufnahmeverfahren zugelassen werden, wenn sie sich über mehrjährige Berufstätigkeit
und Weiterbildung und über hervorragende gestalterische Fähigkeiten ausweisen («Admission sur dossier»). Den Anmeldeunterlagen sind entsprechende Nachweise und ein schriftliches Gesuch unbedingtbeizulegen.
Eignungsabklärung an der HGK FHNW
Für alle zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten wird eine Eignungsabklärung in Bezug auf die gestalterischen und künstlerischen Fähigkeiten durchgeführt.
Es werden alle Unterlagen, im Speziellen die Resultate der Eignungsabklärung
und die eingereichten Mappen bzw. Werke, auf künstlerische Qualität und vorhandene Begabung und Grundkenntnisse hin evaluiert.
Für die Bewertung sind die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung massgebend. Die detaillierten Unterlagen für Inhalt und Form der Eignungsabklärung werden Ihnen nach der Anmeldung zugestellt.

