Aktienmühle
Basels letzte Getreidemühle wird interaktiv
Dokumentation der Aktienmühle Basel 1899 – 2003
Interaktive Installation im Mühlemuseum Brüglingen
Die 2003 geschlossene Aktienmühle Basel in Kleinhüningen versorgte über 100 Jahre lang die Region mit Mehl. Für die Dokumentation wurde ein industrieller Walzenstuhl aus der Serienfabrikation 1927-33 zur interaktiven Installation umgebaut. Nachdem er bis zuletzt in der Aktienmühle in Betrieb war, besteht sein Innenleben jetzt zwar nicht mehr aus zentnerschweren Walzen und luftigem Mehl, dafür aus digitalen Details zur Geschichte der Aktienmühle und zu Themen rund ums Mehl. Ein Spiel wurde entwickelt, in dem man es durch die richtige Auswahl und den passenden Einbau einzelner Elemente in verschiedene virtuelle Mühlentypen vom Müllergesellen bis zum Müllermeister bringen kann.
Für die Projektgruppe von HyperWerk/FHBB und der HyperStudio AG ging es mit dieser Arbeit vor allem auch darum, die industriekulturell bedeutende Aktienmühle Basel nicht durch Abbau und Auflösung aus dem kulturgeschichtlichen Bewusstsein der Stadt verschwinden zu lassen.
Ein von HyperWerk/FHBB und dem Institut für Medienwissenschaft der Uni Basel im Wintersemester 03 durchgeführtes Seminar „Medien – Gedächtnis. Interaktive Strategien und Erinnerungsarbeit“ bildete den theoretischen Hintergrund für die Arbeit an der Dokumentation.
Die Vernissage fand am 13. Juni 2004 im Mühlemuseum Brüglingen statt. Das Feedback der BesucherInnen war durchweg sehr positiv bis enthusiastisch!
Das Projekt wurde von der Christoph Merian Stiftung finanziert.
* Das Mühlemuseum Brüglingen befindet sich im Botanischen Garten Brüglingen (Grün ’80) direkt neben der Villa Merian. Das Museum ist im Sommer täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr geöffnet.
Download: Anfahrtsplan Mühlemuseum
Wegbeschreibung öffentliche Verkehrsmittel:
ab Bahnhof SBB:
Tram 1, Tram 8 bis zum Aeschenplatz
ab Aeschenplatz
Tram 14 bis Station St. Jakob
Tram 10, Tram 11 bis Station Dreispitz oder mit
Tram 10 bis Station Neue Welt
ab Bad. Bahnhof:
Bus Nr. 36

