Eignungsabklärung
Für alle Kandidatinnen und Kandidaten wird eine Eignungsabklärung durchgeführt:
Die Resultate des zweistufigen Eignungsverfahrens – welches aus einer gestalterischen Hausaufgabe mit Präsentation im ersten und einer an der Hochschule zu bearbeitenden räumlichen Aufgabenstellung mit Präsentation im zweiten Teil besteht – werden auf gestalterische beziehungsweise künstlerische Qualität und vorhandene Begabung und Grundkenntnisse hin evaluiert. Für die Bewertung sind die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung des Instituts massgebend. Die detaillierten Unterlagen bezüglich Inhalt und Form der Eignungsabklärung werden Ihnen nach der Anmeldung zugestellt. Reservieren Sie sich bitte jetzt schon die nachstehenden Daten.
Daten der Eignungsabklärung 2012:
1. Teil der Eignungsabklärung: 02. und 03. April 2012
2. Teil der Eignungsabklärung: 23. bis 25. April 2012
Weitere Information zu den Daten Eignungsabklärung der anderen Institute der HGK hier.
Einschlägige Berufe
In den Zulassungsbedingungen wird im Bereich "Berufspraktische Tätigkeit oder Besuch eines gestalterischen Vorkurses" auf die Liste der einschlägige Berufe verwiesen.
Diese sind:
Architekt/in FH oder ETH, Landschaftsarchitekt/in FH, Produktgestalter/in FH, Bauzeichner/in, Hochbauzeichner/in, Innenausbauzeichner/in, Architekturmodellbauer/in, Schreiner/in, Zimmermann/Zimmerfrau, Bühnenbildner/in, Wohnberater/in, Innendekorateur/in, Polsterer/in, Dekorationsgestalter/in, Metallbauer/in, Metallbaukonstrukteur/in

