Zulassung
Zulassung im Bereich Design
Für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren zum Fachhochschulstudium an der HGK FHNW sind bestimmte (gesetzliche) Voraussetzungen zu erfüllen und für alle Studienbereiche werden spezielle Eignungsabklärungen durchgeführt.
Bereit für hohe Ansprüche ?
Sie haben das Zeug zu einem gestalterischen Beruf, zu einem künstlerischen Werdegang. Wir haben das Rüstzeug, damit Sie Ihre Talente entfalten, umsetzen und weiter entwickeln können.
Für die hohen Ansprüche setzt unsere Hochschule gute Vorbildung voraus.
Bereich Design
Die Bachelor-Studien im Bereich Design umfassen die Ausbildungen in den Instituten:
- Visuelle Kommunikation
- Industrial Design
- Mode-Design
- Innenarchitektur und Szenografie
- HyperWerk
Aufnahmeverfahren und Zulassung zum Studium
Zum Aufnahmeverfahren wird zugelassen, wer sich rechtzeitig und mit vollständigen Unterlagen anmeldet und die Zulassungsbedingungen im Bereich der Allgemeinbildung und der gestalterischen und künstlerischen Vorbildung erfüllt.
Für die Zulassung zum Studium an der HGK sind neben der Allgemeinbildung und der gestalterisch-künstlerischen Vorbildung die künstlerischen Fähigkeiten massgebend. Diese sind auch Gegenstand der Eignungsabklärung, die für alle Kandidatinnen und Kandidaten durchgeführt wird. Das Aufnahmeverfahren richtet sich nach den Bestimmungen der Studien-und Prüfungsordnung der Bachelor-Studiengänge.
Für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren im Bereich Design wird in der Regel vorausgesetzt:
- eine eidgenössisch anerkannte gymnasiale Maturität
- eine eidgenössisch anerkannte Berufsmaturität
- ein Lehrer/innen-Seminar
- eine eidgenössisch anerkannte Fachmaturität
- eine dreijährige anerkannte Diplommittelschule
- eine dreijährige anerkannte Handelsmittelschule
- der Nachweis einer anderweitig erworbenen gleichwertigen
- Ausbildung der Sekundarstufe II
und
- eine einjährige praktische Tätigkeit in einem der Studienrichtung entsprechenden einschlägigen Beruf (Download der Liste der möglichen Berufe/Berufsfelder)
oder
- der Besuch eines einjährigen gestalterischen Vorkurses einer anerkannten Schulen.
Äquivalent Berufsmaturität
Kandidatinnen und Kandidaten ohne Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität, aber mit abgeschlossener Ausbildung von mindestens drei Jahren auf Sekundarstufe II haben folgende Möglichkeiten:
- Erwerb der eidgenössisch anerkannten Berufsmaturität (nach der Lehre)
oder
- Besuch des Vorbereitungskurses für Hochschulen (Gestaltung und Kunst) an der AKAD. Abschluss des Kurses mit einer Prüfung auf dem Niveau Berufsmaturität.
Informationen für vollzeitliche oder berufsbegleitende Ausbildungsgängeder technischen, gestalterischen und gewerblichen Berufsmaturität geben die örtlichen Berufsschulen.
Die AKAD bietet einen zweisemestrigen, berufsbegleitenden Vorbereitungskurs in allgemeinbildenden Fächern im Fernunterricht an, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Die Anforderungen entsprechen dem Standard einer Berufsmaturität. Die Anmeldung ist jederzeit möglich.
Die Kurs- und Prüfungskosten sind von den Kandidatinnen und Kandidaten selbst zu tragen. Weitere Informationen finden Sie unter www.akad-college.ch oder bei
AKAD College AG, Jungholzstrasse 43, 8050 Zürich
Telefon +41 44 307 31 31, college@akad.ch
Für die Aufnahme an die HGK FHNW müssen die Kandidatinnen bzw. Kandidaten den Vorbereitungskurs AKAD absolviert und die Prüfung bis zum 15. Februar 2013 bestanden haben.
Kandidatinnen und Kandidaten ohne abgeschlossene Ausbildung von mindestens drei Jahren auf Sekundarstufe II haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Zulassung zum Bachelorstudium. Sie können in Ausnahmefällen durch die Prüfungsleitung zum Aufnahmeverfahren zugelassen werden, wenn sie sich über mehrjährige Berufstätigkeit und Weiterbildung und über hervorragende gestalterische Fähigkeiten ausweisen («Admission sur dossier»). Den Anmeldeunterlagen sind entsprechende Nachweise und ein schriftliches Gesuch unbedingt beizulegen.
Berufspraktische Tätigkeit oder Besuch eines
gestalterischen Vorkurses
Es ist eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit in einem der Studienrichtung entsprechenden einschlägigen Beruf oder der Besuch eines einjährigen gestalterischen Vorkurses oder ein äquivalenter Abschluss nachzuweisen. Die Liste der entsprechenden Berufe finden Sie im Studienführer.
Für Kandidatinnen und Kandidaten mit
- einer eidgenössischen anerkannten gymnasialen Maturität mit Schwerpunkt bildnerisches Gestalten
oder
- einer eidgenössischen anerkannten Berufsmaturität mit einschlägigem Berufsabschluss
oder
- einer eidgenössisch anerkannten gestalterischen Berufsmaturität mit Berufsabschluss (der Abschluss muss nicht in einem einschlägigen Beruf erfolgen)
ist der Besuch eines gestalterischen Vorkurses bzw. das Absolvieren eines einjährigen Praktikums in einem einschlägigen Beruf nicht zwingend.
Eignungsabklärung an der HGK FHNW
Für alle zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten wird eine Eignungsabklärung
in Bezug auf die gestalterischen und künstlerischen Fähigkeiten durchgeführt.
Es werden alle Unterlagen, im Speziellen die Resultate der Eignungsabklärung und der eingereichten Mappen bzw. Werke auf gestalterische bzw. künstlerische Qualität und vorhandene Begabung und Grundkenntnisse hin evaluiert.
Die Eignungsabklärung hat in jedem Institut der HGK ihre spezifischen Schwerpunkte und Inhalte sowie ihren eigenen Ablauf.
Für die Bewertung sind die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung der Institute der HGK massgebend.

