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Studiengeld und Stipendien

Den Studierenden wird empfohlen, vor Studienbeginn ein Budget für die ganze Studienzeit aufzustellen. Können die Gesamtkosten nicht gedeckt werden, kann ein Stipendium beantragt werden.  

Gebühren

Studiengebühr pro Semester für alle Studierenden mit stipendienrechtlichem Wohnsitz in einem Schweizer Kanton, im Fürstenstein Liechtenstein oder in EU-Staaten*

CHF

700

Studiengebühr pro Semester für alle anderen Studierenden

CHF

5 000

Aufnahmeprüfung (bei nicht prüfungsfreiem Eintritt)

CHF

300

Anmeldegebühr

CHF

200

Materialgebühr pro Jahr

CHF

200

Diplomgebühr

CHF

300

Fachhörer/innen:
Gebühr gemäss Zahl der ECTS-Credits
für 30 ECTS-Credits pro Semester


min. CHF CHF


200
700


Weitere Auslagen

Lehrmittel, Bücher, Projektarbeit pro Jahr

ca. CHF

1'000

Anschaffung eines Notebooks (obligatorisch)
Bezugsquellen für vergünstigte Notebooks

ca. CHF

1'200

Angaben unter Vorbehalt von Änderungen in der Gebührenordnung der FHNW.

Stipendien

Das Stipendienwesen ist in der Schweiz kantonal geregelt. Der Wohnortkanton ist zuständig für Stipendien oder zinslose Darlehen. Auskunft und Formulare für Stipendien erhalten Sie im Studierendensekretariat der Hochschule für Life Sciences FHNW oder bei den kantonalen Ämtern:

Neben den öffentlichen stehen auch private Stipendienquellen zur Verfügung. Das Basler Stipendienverzeichnis des Amts für Ausbildungsbeiträge Basel-Stadt fasst verschiedene Fonds für Aus- und Weiterbildung zusammen, z.B. die Albert von Rotz-Stiftung aufgeführt, die Stipendien an Studierende der Hochschule für Life Sciences FHNW vergibt.

Zudem unterstützt die Schweizerische Studienstiftung junge Erwachsene, welche über entsprechende Voraussetzungen verfügen. Ihr Ziel ist es, Persönlichkeiten zu fördern, die in sämtlichen Bereichen unserer Gesellschaft Verantwortung übernehmen können und wollen. Mehr...

Kontakt

, T +41 61 467 42 42




* Eine Studiengebühr von CHF 700.00 zu bezahlen hat, wessen Eltern oder zuständige Vormundschaftsbehörde sich in der Schweiz, dem Fürstentum Liechtenstein oder der EU befinden; wer Bürgerrecht in der Schweiz, der EU oder dem Fürstentum Liechtenstein hat; oder wer die letzten 2 Jahre in der Schweiz, der EU oder dem Fürstentum Liechtenstein aufgrund eigener Erwerbstätigkeit finanziell unabhängig war und in dieser Zeit keiner Aus- oder Weiterbildung nachgegangen ist.

Informationen für:
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