Studiengeld und Stipendien
Den Studierenden wird empfohlen, vor Studienbeginn ein Budget für die ganze Studienzeit aufzustellen. Können die Gesamtkosten nicht gedeckt werden, kann ein Stipendium beantragt werden.
Gebühren
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Studiengebühr pro Semester für alle Studierenden mit stipendienrechtlichem Wohnsitz in einem Schweizer Kanton, im Fürstenstein Liechtenstein oder in EU-Staaten* |
CHF |
700 |
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Studiengebühr pro Semester für alle anderen Studierenden |
CHF |
5 000 |
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Aufnahmeprüfung (bei nicht prüfungsfreiem Eintritt) |
CHF |
300 |
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Anmeldegebühr |
CHF |
200 |
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Materialgebühr pro Jahr |
CHF |
200 |
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Diplomgebühr |
CHF |
300 |
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Fachhörer/innen: |
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Weitere Auslagen
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Lehrmittel, Bücher, Projektarbeit pro Jahr |
ca. CHF |
1'000 |
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Anschaffung eines Notebooks (obligatorisch) |
ca. CHF |
1'200 |
Angaben unter Vorbehalt von Änderungen in der Gebührenordnung der FHNW.
Stipendien
Das Stipendienwesen ist in der Schweiz kantonal geregelt. Der Wohnortkanton ist zuständig für Stipendien oder zinslose Darlehen. Auskunft und Formulare für Stipendien erhalten Sie im Studierendensekretariat der Hochschule für Life Sciences FHNW oder bei den kantonalen Ämtern:
- Stipendien Kt. Aarau
- Stipendien Kt. Basel-Landschaft
- Stipendien Kt. Basel-Stadt
- Stipendien Kt. Solothurn
- Stipendien andere Kantone
Neben den öffentlichen stehen auch private Stipendienquellen zur Verfügung. Das Basler Stipendienverzeichnis des Amts für Ausbildungsbeiträge Basel-Stadt fasst verschiedene Fonds für Aus- und Weiterbildung zusammen, z.B. die Albert von Rotz-Stiftung aufgeführt, die Stipendien an Studierende der Hochschule für Life Sciences FHNW vergibt.
Zudem unterstützt die Schweizerische Studienstiftung junge Erwachsene, welche über entsprechende Voraussetzungen verfügen. Ihr Ziel ist es, Persönlichkeiten zu fördern, die in sämtlichen Bereichen unserer Gesellschaft Verantwortung übernehmen können und wollen. Mehr...
Kontakt
Studierendensekretariat, T +41 61 467 42 42
* Eine Studiengebühr von CHF 700.00 zu bezahlen hat, wessen Eltern oder zuständige Vormundschaftsbehörde sich in der Schweiz, dem Fürstentum Liechtenstein oder der EU befinden; wer Bürgerrecht in der Schweiz, der EU oder dem Fürstentum Liechtenstein hat; oder wer die letzten 2 Jahre in der Schweiz, der EU oder dem Fürstentum Liechtenstein aufgrund eigener Erwerbstätigkeit finanziell unabhängig war und in dieser Zeit keiner Aus- oder Weiterbildung nachgegangen ist.

