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      Kosten/Gebühren

      Für ein Studium an der Pädagogischen Hochschule FHNW fallen folgende Gebühren an.
      > Richtlinien Gebühren Pädagogische Hochschule FHNW (PDF)
      > Gebührenordnung der FHNW (PDF)


      Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Institutssekretariat oder an info.ph@fhnw.ch

      Anmeldung / Aufnahme
      Anmeldegebühr
      (§3 Gebührenordnung FHNW, nachfolgend GebO)
      Die Anmeldung an der PH FHNW wird rechtskräftig mit Einzahlung der Anmeldegebühr.

      CHF 200.-

      Gebühr Ergänzungsprüfung
      sofern erforderlich (§4 GebO)
      CHF 300.-
      Bearbeitungsgebühr Anrechnung bereits erfolgter Studienleistungen
      (wird bei erfolgter Anmeldung mit der Anmeldegebühr verrechnet)
      CHF 200.-
      Semestergebühren
      • Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengängen (§2GebO)
        (unabhängig von der Anzahl besuchter Veranstaltungen)
      • Studierende im Diplomstudiengang Sek II / Höheres Lehramt
        entrichten maximal drei Semestergebühren ab Beginn des
        Studiums an der PH FHNW bis zur Diplomierung
      CHF 700.-
      • Semestergebühr für Ergänzungs- und Zweitstudien
        (Teilnehmende von Stufen- und Facherweiterungen, welche ihre Ausbildung vor Herbstsemester 09/10 begonnen haben, zahlen weiterhin die bisherige Semestergebühr.)
       CHF 700.-
      • Semestergebühr für Materialausgaben (§6 GebO)
        (Teilnehmende von Stufen- und Facherweiterungen, welche ihre Ausbildung vor Herbstsemester 09/10 begonnen haben, zahlen keine Materialgebühr, wenn diese bisher noch nicht eingefordert wurde.)
      CHF 100.-

      Für Kantonale Studiengänge können spezielle Gebühren festgelegt werden.

      Für Studierende, die Ihren Wohnsitz weder in der Schweiz noch in einem EU-Staat haben, gelten weitere Bestimmungen gemäss Beschluss des Fachhochschulrats.
      Weitere Informationen

       
      Freiwilliger Instrumentaluntericht (ohne ECTS-Punkte)
      • Bis zum Ende bereits getroffener Vereinbarungen vor dem 1.1.2009 gelten institutsspezifische Regelungen. 
      • Ab Studienjahr 2009/10:

      Gebühr freiwilliger Einzelunterricht pro Semester für 1 Lektion (45`) pro Woche

      Gebühr freiwilliger Einzelunterricht pro Semester für ½ Lektion pro Woche

      CHF 1.000.-

      CHF 500.-

      1 Lektion (45’) in 2er Gruppe pro Person pro Semester

      1 Lektion (45‘) in 3er Gruppe pro Person pro Semester

      1 Lektion (45‘) in 4er Gruppe pro Person pro Semester

      1 Lektion (45‘) in 5er Gruppe pro Person pro Semester

      1 Lektion (45‘) ab 6er bis 12er Gruppe pro Person pro Semester

      CHF 500.-

      CHF 340.-

      CHF 280.-

      CHF 250.-

      CHF 200.-

      Facherweiterungen
      • Studierende müssen bei der Einschreibung eine Kostengutsprache des Wohnsitz- bzw. Arbeitskantons vorweisen. Damit bezahlen sie die regulären Semester- und Materialgebühren.
      • Ohne Kostengutsprache: Gebühren pro eingeschriebenem ECTS-Punkt
        (zusätzlich zu den Semester- und Materialgebühren.)
      CHF 480.-
      Diplomierung
      Diplomgebühr (§5 GebO)                                                                          CHF 300.-
      Gebühren bei Repetition
      Studierende, die im Abschlussjahr Qualifikationsnachweise von Modulen (Testierungen, Leistungsnachweise, Prüfungen) nicht erbracht haben, bleiben an der PH FHNW immatrikuliert. Die Semester- und Materialgebühren werden weiterhin in Rechnung gestellt, sofern zusätzlich zum Leistungsnachweis Lehrveranstaltungen repetiert bzw. zusätzliche Leistungen (z.B. Beratungen, Bertreuungen, etc.) bezogen werden. Die Diplomgebühren sind bei Wiederholung in jedem Fall zu entrichten.                                                                                                  
      Hörerinnen und Hörer
      Gebühren für Hörerinnen und Hörer
      (§7 GebO sowie der Richtlinien Zulassung von Hörerinnen und Hörer vom 18.3.2009; 111.1.11.02))                                             
      CHF 200.-
      Kosten für Ausgleichsmassnahmen im Rahmen von
      Anerkennungsverfahren ausländischer Lehrdiplome

      Gebühren werden entsprechend dem Mass der zu absolvierenden Ausgleichsmassnahme festgelegt, nämlich pro angerechnetem ECTS-Punkt (Maximal CHF 2'500.- pro Anpassungslehrgang;

      CHF 12'000.- für eine Zusatzausbildung und CHF 5'000.- für eine Eignungsabklärung.)                                                                        

      CHF 450.-
      Gebühren für die Abklärungen der konkreten Ausgleichsmassnahme
      (siehe auch unter: www.fhnw.ch/ph/dienstleistung/ausgleichsmassnahmen)
      CHF 400.-
      Gebührenerlass
      • Studierenden in finanziellen Notsituationen kann auf Gesuch ein Gebührenerlass gewährt werden.
      • Studierenden (mit Ausnahme derjenigen im Studiengang Sekundarstufe II / Höheres Lehramt, vgl. oben), die gleichzeitig an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, kann auf Gesuch hin und unter Vorlage des Immatrikulationsbelegs einer anderen Hochschule eine Reduktion der Semestergebühren gewährt werden.
      • Studierenden, die weniger als 3 Lehrveranstaltungen im Semester besuchen, kann auf Gesuch ein Materialgebührenerlass gewährt werden.

      Gesuche sind an den Institutsleiter/ die Institutsleiterin zu richten. Die Kompetenz für den Beschluss zum Gebührenerlass bzw. zur Gebührenreduktion liegt bei der Direktorin, dem Direktor der Hochschule. (§8 GebO)

      Richtlinien Gebühren Pädagogische Hochschule FHNW (PDF)

      Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Institutssekretariat oder an info.ph@fhnw.ch

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