Kosten/Gebühren
Für ein Studium an der Pädagogischen Hochschule FHNW fallen folgende Gebühren an.
> Richtlinien Gebühren Pädagogische Hochschule FHNW (PDF)
> Gebührenordnung der FHNW (PDF)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Institutssekretariat oder an info.ph@fhnw.ch
Anmeldung / Aufnahme
| Anmeldegebühr (§3 Gebührenordnung FHNW, nachfolgend GebO) Die Anmeldung an der PH FHNW wird rechtskräftig mit Einzahlung der Anmeldegebühr. |
CHF 200.- |
| Gebühr Ergänzungsprüfung sofern erforderlich (§4 GebO) |
CHF 300.- |
| Bearbeitungsgebühr Anrechnung bereits erfolgter Studienleistungen (wird bei erfolgter Anmeldung mit der Anmeldegebühr verrechnet) |
CHF 200.- |
Semestergebühren
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CHF 700.- |
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CHF 700.- |
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CHF 100.- |
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Für Kantonale Studiengänge können spezielle Gebühren festgelegt werden. Für Studierende, die Ihren Wohnsitz weder in der Schweiz noch in einem EU-Staat haben, gelten weitere Bestimmungen gemäss Beschluss des Fachhochschulrats. |
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Freiwilliger Instrumentaluntericht (ohne ECTS-Punkte)
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Gebühr freiwilliger Einzelunterricht pro Semester für 1 Lektion (45`) pro Woche Gebühr freiwilliger Einzelunterricht pro Semester für ½ Lektion pro Woche |
CHF 1.000.- CHF 500.- |
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1 Lektion (45’) in 2er Gruppe pro Person pro Semester 1 Lektion (45‘) in 3er Gruppe pro Person pro Semester 1 Lektion (45‘) in 4er Gruppe pro Person pro Semester 1 Lektion (45‘) in 5er Gruppe pro Person pro Semester 1 Lektion (45‘) ab 6er bis 12er Gruppe pro Person pro Semester |
CHF 500.- CHF 340.- CHF 280.- CHF 250.- CHF 200.- |
Facherweiterungen
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CHF 480.- |
Diplomierung
| Diplomgebühr (§5 GebO) | CHF 300.- |
Gebühren bei Repetition
| Studierende, die im Abschlussjahr Qualifikationsnachweise von Modulen (Testierungen, Leistungsnachweise, Prüfungen) nicht erbracht haben, bleiben an der PH FHNW immatrikuliert. Die Semester- und Materialgebühren werden weiterhin in Rechnung gestellt, sofern zusätzlich zum Leistungsnachweis Lehrveranstaltungen repetiert bzw. zusätzliche Leistungen (z.B. Beratungen, Bertreuungen, etc.) bezogen werden. Die Diplomgebühren sind bei Wiederholung in jedem Fall zu entrichten. |
Hörerinnen und Hörer
| Gebühren für Hörerinnen und Hörer (§7 GebO sowie der Richtlinien Zulassung von Hörerinnen und Hörer vom 18.3.2009; 111.1.11.02)) |
CHF 200.- |
Kosten für Ausgleichsmassnahmen im Rahmen von
Anerkennungsverfahren ausländischer Lehrdiplome
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Gebühren werden entsprechend dem Mass der zu absolvierenden Ausgleichsmassnahme festgelegt, nämlich pro angerechnetem ECTS-Punkt (Maximal CHF 2'500.- pro Anpassungslehrgang; CHF 12'000.- für eine Zusatzausbildung und CHF 5'000.- für eine Eignungsabklärung.) |
CHF 450.- |
| Gebühren für die Abklärungen der konkreten Ausgleichsmassnahme (siehe auch unter: www.fhnw.ch/ph/dienstleistung/ausgleichsmassnahmen) |
CHF 400.- |
Gebührenerlass
Gesuche sind an den Institutsleiter/ die Institutsleiterin zu richten. Die Kompetenz für den Beschluss zum Gebührenerlass bzw. zur Gebührenreduktion liegt bei der Direktorin, dem Direktor der Hochschule. (§8 GebO) |
Richtlinien Gebühren Pädagogische Hochschule FHNW (PDF)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Institutssekretariat oder an info.ph@fhnw.ch

