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      Zulassung

      Zulassungbedingungen

      Die Zulassungsbedingungen für die Studiengänge 2013/2014

      Zulassungsbedingungen nach Studiengang

      Auf den folgenden Unterseiten werden die Zulassungsbedingungen der Studiengänge im Detail erläutert:

       

      Studienprogramm für erfahrene Berufspersonen

      Auch im Studienjahr 2013/14 bietet die Pädagogische Hochschule FHNW im Auftrag der Kantone Aargau, Basel-Land, Basel Stadt und Solothurn ein Studienprogramm für erfahrene Berufspersonen an, welche sich für den Lehrberuf qualifizieren möchten.
      > Weitere Informationen

      Anmeldefenster geschlossen
      Eine Anmeldung war für das Studienjahr 2013/14 bis zum 30. September 2012 möglich. Die PH klärt derzeit, ob und in welcher Form das Studienprogramm weitergeführt werden kann. Gerne informieren wir Sie zu gegebener Zeit per E-Mail über den neuesten Stand der Abklärungen.
      > Info-Service bestellen

       

      Fragen zur Zulassung und Anerkennung

      Bei Fragen zur Zulassung, zur Überprüfung der Gleichwertigkeit anderer Schulabschlüsse/Ausbildungen und zur Anerkennung von Studienleistungen steht Ihnen die Studienberatung gerne zur Verfügung.

      Hinweise

      Zulassungsbeschränkung

      Der Regierungsratsausschuss der vier Trägerkantone kann für die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule FHNW Zulassungsbeschränkungen (Numerus Clausus) erlassen.
      Die Nachfrage nach Studienplätzen kann an einzelnen Standorten der Pädagogischen Hochschule FHNW das Angebot übersteigen. Die Pädagogische Hochschule FHNW behält sich deshalb vor, die zugelassenen Studierenden auf alle Standorte der Pädagogischen Hochschule FHNW mit entsprechendem Studienangebot zu verteilen.

      Rechtserlasse

      Ordnungen, Richtlinien, Merkblätter zu den einzelnen Studiengängen.

      Informationen für:
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      Neuer Campus im Aargau

      Campus Brugg-Windisch