Zulassungsbedingungen für das Studium in Logopädie
Zum Bachelor-Studiengang Logopädie wird zugelassen, wer sich ausweist über
- eine gymnasiale Maturität,
- ein von der EDK anerkanntes Lehrdiplom oder
- den Abschluss einer Fachhochschule.
Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden, welche die Ergänzungsprüfung gemäss dem Passerellenreglement bestanden haben, sind wie gymnasiale Maturandinnen und Maturanden ebenfalls zugelassen.
Beachten Sie die speziellen Zulassungsvoraussetzungen:
- Ein positives phoniatrisches und logopädisches Gutachten,
- Formular Phoniatrisches Gutachten
- Formular Logopädisches Gutachten
- Merkblatt Eignungsprüfung Logopädie
- die genügende Beherrschung der deutschen Sprache,
- Nachweis für geleistete Vorpraktika im Bereich Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene (Schulen, Heime, Tagesstätten, Kliniken etc) im Umfang von sechs Monaten. Bei weiteren Fragen zum Vorpraktikum, hilft Ihnen Ursina Frauchiger gerne weiter.
Fragen zur Zulassung und Anerkennung
Bei Fragen zur Zulassung, zur Überprüfung der Gleichwertigkeit anderer Schulabschlüsse/Ausbildungen und zur Anerkennung von Studienleistungen steht Ihnen die Studienberatung gerne zur Verfügung.
Hinweise
Zulassungsbeschränkung
Der Regierungsratsausschuss der vier Trägerkantone kann für die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule FHNW Zulassungsbeschränkungen (Numerus Clausus) erlassen.
Die Nachfrage nach Studienplätzen kann an einzelnen Standorten der Pädagogischen Hochschule FHNW das Angebot übersteigen. Die Pädagogische Hochschule FHNW behält sich deshalb vor, die zugelassenen Studierenden auf alle Standorte der Pädagogischen Hochschule FHNW mit entsprechendem Studienangebot zu verteilen.
Rechtserlasse
Ordnungen, Richtlinien, Merkblätter zu den einzelnen Studiengängen.

