topbild
You are here: ph → Bachelor und Master → Zulassung → Logopädie
Artikelaktionen

Zulassungsbedingungen für das Studium in Logopädie

Zum Bachelor-Studiengang Logopädie wird zugelassen, wer sich ausweist über

  • eine gymnasiale Maturität,
  • ein von der EDK anerkanntes Lehrdiplom oder
  • den Abschluss einer Fachhochschule.

Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden, welche die Ergänzungsprüfung  gemäss dem Passerellenreglement bestanden haben, sind wie gymnasiale Maturandinnen und Maturanden  ebenfalls zugelassen.

Beachten Sie die speziellen Zulassungsvoraussetzungen:

Fragen zur Zulassung und Anerkennung

Bei Fragen zur Zulassung, zur Überprüfung der Gleichwertigkeit anderer Schulabschlüsse/Ausbildungen und zur Anerkennung von Studienleistungen steht Ihnen die Studienberatung gerne zur Verfügung.

Hinweise

Zulassungsbeschränkung

Der Regierungsratsausschuss der vier Trägerkantone kann für die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule FHNW Zulassungsbeschränkungen (Numerus Clausus) erlassen.
Die Nachfrage nach Studienplätzen kann an einzelnen Standorten der Pädagogischen Hochschule FHNW das Angebot übersteigen. Die Pädagogische Hochschule FHNW behält sich deshalb vor, die zugelassenen Studierenden auf alle Standorte der Pädagogischen Hochschule FHNW mit entsprechendem Studienangebot zu verteilen.

Rechtserlasse

Ordnungen, Richtlinien, Merkblätter zu den einzelnen Studiengängen.

Informationen für:
Direkt zu
Suchportlet
Events
Übersicht Events