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Allgemeine Fragen

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Ihre Frage:

 

Unsere Antwort:

1.) Welche Unterlagen können mir bei der Studienwahl weiterhelfen?

 

  

Der Studienführer der Pädagogischen Hoch­schule FHNW.
Die Detailinformationen zu den einzelnen Studien­gängen und zu den Ausbildungsinstituten auf www.fhnw.ch/ph.

2.) Wo finde ich das Anmeldeformular? 

 

Das Anmeldeformular für die Studiengänge finden Sie unter www.fhnw.ch/ph/anmeldung.

3.) Ich besitze ein ausländisches Lehrdiplom. Kann ich dieses bei Ihnen anerkennen  lassen? 

 

Nein. Die EDK in Bern ist zuständig für die Aner­kennung ausländischer Lehrdiplome. Informatio­nen und das Gesuchsformular finden Sie auf der Homepage der EDK.

4.) Kann ich bei Ihnen mein altes Lehrdiplom in ein Bachelor- oder Masterdiplom umwan­deln lassen?

 

Nein. Die Pädagogische Hochschule FHNW wan­delt keine Lehrdiplome in Bachelor- oder Master­diplome um.
Falls Sie Ihre Ausbildung an einer Vorgängerinstitution der PH FHNW absolviert haben und ein Weiterstudium auf Masterstufe planen, kann Ihnen allenfalls eine informelle Äquivalenzbestätigung ausgestellt werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an das Sekretariat Studienberatung und Zulassung.

5.) Gibt es Studiengänge an der PH FHNW, bei welchen man mit einem schweizweit anerkannten Fachhochschulabschluss prüfungsfrei zugelassen
wird?

 

Ja, der Fachhochschulabschluss gilt als Zulas­sungsdokument für die Studiengänge der Vorschul- und Primarstufe (VP), Primarstufe Prim), Logopädie (LP) und Sekundarstufe I.
Die Zulassungsbedingungen finden Sie im Studienführer.

6.) Ich habe an einer anderen Pädagogi­schen Hochschule eine Prüfung endgültig nicht bestanden.
Kann ich einen Hochschul­wechsel beantragen?

 

In der Regel gilt es, eine Karenzfrist von mindes­tens
zwei Jahren einzuhalten. Erst nach Ablauf dieser Frist
können Sie einen Hochschulwechsel beantragen.
Für weitere Informationen zum Hoch­schulwechsel wenden
Sie sich an die Studienbe­ratung vor Ort.

7.) Ich schliesse im Sommer meine KV-Lehre ab. Kann ich im selben Jahr die Zulassungs­prüfung
absolvieren?

 

Nein. Mit einer Berufslehre müssen Sie zu­sätzlich
mindestens zwei Jahre Berufserfahrung à 100% nachweisen, bevor Sie zur Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik (für die Studiengänge Vorschul- und Primarstufe und Primarstufe) zugelassen werden können.
Weitere Informationen ur Ergänzungsprüfung und zu den Vorkursen finden Sie unter http://www.fhnw.ch/ph/ep.

8.) Ich besitze eine Fachmatur  Pädagogik. Muss ich vor dem Eintritt in die Studiengänge Vorschul- und Primarstufe und Primarstufe eine Eignungsprü­fung ablegen?

Nein. An der Pädagogischen Hochschule FHNW findet die Eignungsabklärung im Laufe des 1. Stu­dienjahrs statt.

9.) Ich besitze eine Fachmaturität im sozialen Bereich. Kann ich in die Studiengänge Vorschul- und Primarstufe oder Primarstufe eintreten?

 

Nein, Sie müssen die Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik absolvieren.
Weitere Informationen zur Ergänzungsprüfung und zu den Vorkursen finden Sie unter www.fhnw.ch/ph/ep.

10.) Ich besitze den IMS F-Abschluss der Rudolf Steiner Schule. Zu welchen Studien­gängen bin ich zugelassen?

 

Sie sind zu keinem Studiengang der PH FHNW prüfungs-
frei zugelassen. Sie müssen für die Zulassung zu den Studiengängen Vorschul- und Primarstufe und Primarstufe die Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik absolvieren. Zu Ergänzungsprüfung sind Sie zugelassen, sofern das Diplom die im Rahmenreglement für Intergrative Mittelschulen unter Art. 18 aufgeführten Bedingungen erfüllt sind.
Weitere Informationen zur Ergänzungsprüfung und zu den Vorkursen finden Sie unter www.fhnw.ch/ph/ep

11.) Ich studiere in Fribourg und möchte gerne ein Gastjahr beispielsweise in Liestal machen.
Ist das möglich?

 

Ja. Sie können ein Gastjahr an der Pädagogi­schen
Hochschule FHNW absolvieren. Die Aner­kennung Ihrer Studienleistungen an der Gast­hochschule liegt bei Ihrer Stamminstitution.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an den Mobilitätsbeauftragten (internationalemobilitaet.ph@fhnw.ch).

12.) Werde ich mit einer  ausländischen gym­nasialen Matur (z.B. Deutschland, Türkei
oder USA) prüfungsfrei zum Studium an der PH FHNW zugelassen?

 

Für Studierende mit ausländischen Maturitäts­-
zeugnissen gelten die Empfehlungen der CRUS zu den Eidgenössischen Hochschulen und Uni­versitäten.

Bei nicht-deutscher Muttersprache ist bei Studienbeginn das Niveau C2 in Deutsch gemäss der gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an das Sekretariat Studienberatung und Zulassung.

13.) Kann ich mich mit einem Lehrdiplom der Pädagogischen Hochschule FHNW auch in
anderen Schweizer Kantonen bewerben?

Ja, alle EDK anerkannten Studiengänge der 
Pädagogischen Hochschule FHNW befähigen für
die Lehrtätigkeit in allen Kantonen der Schweiz.

14.) Ich war während dem Gymnasium wäh­rend
eines Jahres im fremdsprachigen Aus­land. Wird mir der  Sprachaufenthalt beim Studium einer entsprechenden Fremdspra­che erlassen?

 

Informationen zur Anerkennung von absolvierten
Sprachaufenthalten finden Sie im Merkblatt Sprachniveau und Sprachaufenthalt Primarstufe mit Anhängen Englisch und Französisch. Die Anerkennung liegt in der Zuständigkeit der entsprechenden Professur. 

15.) Ich studiere im 1. Semester an einer anderen PH in der Schweiz und möchte gerne in einen Studiengang an der PH FHNW  wechseln.
Wie muss ich vorgehen?

 

Zusammen mit der Anmeldung zum Studiengang reichen Sie beim Leiter Studienberatung und Zulassung ein Gesuch um Wechsel und Anrechnungen von Studienleistungen ein.
Für die Einreichung der Anmeldung und der Gesuche gelten grundsätzlich die regulären Anmeldetermine (30.04. für HS und 30.11. für FS).
Für weitere Informationen wenden Sie sich an das Sekretariat Studienberatung und Zulassung.

16) Wo finde ich Informationen zu den Vorkursen und Ergänzungsprüfungen?

 

http://www.fhnw.ch/ph/ep

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