Wir achten auf ein ausgewogenes Verhältnis von Entwicklungsorientierung und Qualitätskontrolle/Rechenschaftslegung. Unsere Evaluationsverfahren sind sowohl bezüglich der Rechenschaftslegung als auch bezüglich der Schulentwicklung zielführend. Wir achten darauf, dass die Verfahren vom Auftraggeber (in der Regel von den kantonalen Departementen) und von den Adressaten (betroffene Schulbehörde, Schulleitung und Lehrerschaft) als sinnvoll eingestuft werden - vor allem hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der Beurteilungsergebnisse sowie hinsichtlich der Wirksamkeit zur Anregung von Entwicklungsprozessen.
Wir legen hohen Wert auf die Nachvollziehbarkeit und Glaubwürdigkeit der Beurteilungsergebnisse. Es ist uns wichtig, dass die Evaluationsergebnisse für die betroffenen Personen (Schulbehörde, Schulleitung, Lehrerschaft) im Hinblick auf den zugrunde liegenden Urteilsfindungsprozess nachvollziehbar sind und als glaubwürdig eingestuft werden.
Wir beziehen die lokalen Besonderheiten der Schule und des Schulprofils ein. Die lokalen Besonderheiten der Schule und deren spezifisches Profil werden im Rahmen der externen Evaluation angemessen erfasst und im Bericht dargestellt. So soll aus Sicht der Betroffenen ein adäquates Gesamtbild der Schule beziehungsweise des evaluierten Schulbereichs entstehen.