Zulassung
Zum Diplom-Studiengang Sekundarstufe II wird prüfungsfrei zugelassen wer sich ausweist über
- einen universitären Bachelor-Abschluss in mindestens einem Schulfach.
- einen universitären Master-Abschluss. Dieser muss spätestens ein Semester vor der Diplomprüfung vorgelegt werden.
Richtlinien und Merkblätter, welche die Zulassung allgemein und je nach Fach regeln sowie auf Zusatzleistungen zum Masterabschluss hinweisen
Fragen zur Zulassung und Anerkennung
Bei Fragen zur Zulassung, zur Überprüfung der Gleichwertigkeit anderer Schulabschlüsse/Ausbildungen und zur Anerkennung von Studienleistungen steht Ihnen die Studienberatung gerne zur Verfügung.
Hinweise
Zulassungsbeschränkung
Der Regierungsratsausschuss der vier Trägerkantone kann für die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule FHNW Zulassungsbeschränkungen (Numerus Clausus) erlassen.
Die Nachfrage nach Studienplätzen kann an einzelnen Standorten der Pädagogischen Hochschule FHNW das Angebot übersteigen. Die Pädagogische Hochschule FHNW behält sich deshalb vor, die zugelassenen Studierenden auf alle Standorte der Pädagogischen Hochschule FHNW mit entsprechendem Studienangebot zu verteilen.
Rechtserlasse
Ordnungen, Richtlinien, Merkblätter zu den einzelnen Studiengängen.

