Zulassungsbedingungen für das Studium in Logopädie
Zum Bachelor-Studiengang Logopädie wird zugelassen, wer sich ausweist über
- eine gymnasiale Maturität,
- ein von der EDK anerkanntes Lehrdiplom oder
- den Abschluss einer Fachhochschule.
Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden, welche die Ergänzungsprüfung gemäss dem Passerellenreglement bestanden haben, sind wie gymnasiale Maturandinnen und Maturanden ebenfalls zugelassen.
Beachten Sie die speziellen Zulassungsvoraussetzungen:
- Ein positives phoniatrisches und logopädisches Gutachten,
- Formular Phoniatrisches Gutachten
- Formular Logopädisches Gutachten
- Merkblatt Eignungsprüfung Logopädie
- die genügende Beherrschung der deutschen Sprache,
- Nachweis für geleistete Vorpraktika im Bereich Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene (Schulen, Heime, Tagesstätten, Kliniken etc) im Umfang von sechs Monaten. Bei weiteren Fragen zum Vorpraktikum, hilft Ihnen Ursina Frauchiger gerne weiter.

