Zulassungsbedingungen für das Studium Sonderpädagogik
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen (gem. EDK-Anerkennungsreglement)
- Ein von der EDK anerkanntes Lehrdiplom für Regelklassen.
- Ein Bachelor-Diplom in Logopädie oder Psychomotoriktherapie.
- Ein Bachelor-Diplom in einem verwandten Studienbereich, insbesondere Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik, Sonderpädagogik, Psychologie oder Ergotherapie.
- Ein Bachelor-Diplom des integrierten Studiengangs Sekundarstufe I.
Spezifische Zulassungsvoraussetzungen (gem. EDK-Anerkennungsreglement)
Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung
- Studierende, die weder über ein Lehrdiplom für die Vorschulstufe/Primarstufe noch über ein Diplom in Logopädie oder Psychomotoriktherapie verfügen, müssen theoretische Zusatzleistungen im Bereich der Vorschulpädagogik und der Entwicklungspsychologie absolvieren sowie praktische Erfahrungen im Bereich Kind/Familie vorweisen.
- Ein Nachweis über eine berufspraktische Tätigkeit im Bereich Familie/frühe Kindheit oder über Erziehung und Unterricht im Umfang von mindestens 300 Arbeitsstunden muss erbracht werden. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an die Studienberatung.
Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik
- Studierende, die nicht über ein anerkanntes Lehrdiplom für den Unterricht in Regelklassen verfügen, das mindestens einem Bachelor-Abschluss entspricht, müssen theoretische und/oder praktische Zusatzleistungen im Bereich Ausbildung für den Unterricht in der Regelschule erbringen.
- Die Zusatzleistungen umfassen 30 bis 60 ECTS-Kreditpunkte gemäss den Richtlinien der EDK für den Vollzug des Reglements über die Anerkennung der Diplome im Bereich der Sonderpädagogik (Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung und Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik) vom 11.09.2008. Studierende, welche Zusatzleistungen erbringen müssen, können mit Auflagen zum Studium zugelassen werden. Die Zusatzleistungen müssen vor dem Abschluss des Studiums erbracht werden.

