Fördern und Beurteilen: Weiterbildungsangebote zur Umsetzung der neuen Promotionsverordnung
Auf den Beginn des Schuljahres 2010/2011 ist im Kanton Aargau die neue Promotionsverordnung mit folgenden Eckwerten in Kraft getreten:
- Jahrespromotion
- Promotionswirksamkeit aller Fächer
- Beurteilung in einem förderorientierten Zwischenbericht und einem promotionswirksamen Zeugnis
- Beurteilung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz
- Führen eines Beurteilungsdossiers
- Verbindlichkeiten beim Setzen von individuellen Lernzielen.
Viele Themen der neuen Promotionsverordnung stehen in Verbindung zu andern Entwicklungsprojekten wie Qualitätsentwicklung und -sicherung, Leistungsmessungen Check 5 und Check 8 oder die Einführung integrativer Schulungsformen. Sie alle dienen der Weiterentwicklung des Unterrichts. In der Weiterbildungsplanung soll deshalb auf eine möglichst gute Vernetzung mit andern Entwicklungsvorhaben der Schulen geachtet werden.
Das Institut Weiterbildung und Beratung bietet sowohl schulinterne Weiterbildung wie auch individuelle Weiterbildungskurse an.
Kontakt für schulintene Weiterbildungen
Jacqueline Lüscher
Leiterin schulinterne Weiterbildung und Beratung, Standort Aargau
jacqueline.luescher@fhnw.ch
T +41 62 838 90 56
Fachhochschule Nordwestschweiz
Pädagogische Hochschule
Institut Weiterbildung und Beratung
Küttigerstrasse 42
CH-5000 Aarau

