25.01.2012
Erweiterung der Lehrberechtigung durch den CAS 4-8
Kindergarten- und Primarstufenlehrpersonen der Kantone Aargau und Solothurn können ihre Lehrberechtigung erweitern.
Im Kanton Solothurn erhalten Lehrpersonen der Kindergartenstufe mit dem erfolgreichen Abschluss des CAS «Bildung und Erziehung 4- bis 8 jähriger Kinder» PH FHNW die Lehrberechtigung zum Unterrichten auf der Primarunterstufe (1. und 2. Klasse). Lehrpersonen der Primarstufe können nach erfolgreichem Abschluss des Zertifikatslehrgangs auch am Kindergarten unterrichten. Über einen Einsatz (Einschätzung der Befähigung) entscheidet jedoch die Schulleitung.
Bei Fragen zur Lehrberechtigung wenden Sie sich bitte ans AVK, Ursula von Burg gibt Ihnen gerne Auskunft.
Im Kanton Aargau haben Kindergartenlehrpersonen, die den CAS «Bildung und Erziehung 4- bis 8 jähriger Kinder» PH FHNW erfolgreich abgeschlossen haben, die Möglichkeit, entweder am Kindergarten oder an der 1. oder 2. Klasse der Primarschule zu unterrichten. Primarlehrpersonen, die den CAS «Bildung und Erziehung 4- bis 8 jähriger Kinder» PH FHNW erfolgreich abgeschlossen haben eröffnet sich die Möglichkeit am Kindergarten zu unterrichten. Es liegt in der Kompetenz und der Verantwortung der Schulbehörden, die Lehrpersonen für die eine oder andere Stufe anzustellen.
Bei Fragen zur Lehrberechtigung wenden Sie sich bitte an die Abteilung Volksschule, Priska Schaub gibt Ihnen gerne Auskunft.
Ausführliche Informationen zum CAS «Bildung und Erziehung 4- bis 8 jähriger Kinder»
Rubrik: Weiterbildung, Angebots-News

