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Berufserfahrung bei Berufspersonen

 

Die Vorgabe der mehrjährigen Berufserfahrung (nach Abschluss der Berufsausbildung) ist erfüllt, wenn bis zum 31. Dezember mind. 2 Jahre berufliche Tätigkeit à 100% nachgewiesen werden können.

Als Erfahrung wird ebenfalls angerechnet:

- 4. Lehrjahr
- Militär- und Zivildienst
- Erziehungsarbeit mit Faktor 0,75

Die Berufserfahrung muss mit den entsprechenden Arbeitsbestätigungen sowie der Übersicht nachgewiesen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

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