Berufserfahrung bei Berufspersonen
Die Vorgabe der mehrjährigen Berufserfahrung (nach Abschluss der Berufsausbildung) ist erfüllt, wenn bis zum 31. Dezember mind. 2 Jahre berufliche Tätigkeit à 100% nachgewiesen werden können.
Als Erfahrung wird ebenfalls angerechnet:
- 4. Lehrjahr
- Militär- und Zivildienst
- Erziehungsarbeit mit Faktor 0,75
Die Berufserfahrung muss mit den entsprechenden Arbeitsbestätigungen sowie der Übersicht nachgewiesen werden.

