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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen
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Ihre Frage:

Unsere Antwort:

1.) Welche Unterlagen können mir bei der Studienwahl weiterhelfen?

  

- Der Studienführer der Pädagogischen Hoch­schule FHNW

- Die Detailinformationen zu den einzelnen Studien­gängen und zu den Ausbildungsinstituten auf www.fhnw.ch/ph

2.) Wo finde ich das Anmeldeformular? 

Das Anmeldeformular für die Studiengänge finden Sie unter www.fhnw.ch/ph/anmeldung

3.) Ich besitze ein ausländisches Lehrdiplom. Kann ich dieses bei Ihnen anerkennen lassen? 

Nein. Die EDK in Bern ist zuständig für die Aner­kennung ausländischer Lehrdiplome. Informatio­nen und das Gesuchsformular finden Sie auf der Homepage der EDK.

4.) Kann ich bei Ihnen mein altes Lehrdiplom in ein Bachelor- oder Masterdiplom umwan­deln lassen?

Nein. Die Pädagogische Hochschule FHNW wan­delt keine Lehrdiplome in Bachelor- oder Master­diplome um.

5.) Gibt es Studiengänge an der PH FHNW, bei welchen man mit einem schweizweit anerkannten Fachhochschulabschluss prüfungsfrei zugelassen wird?

Ja, der Fachhochschulabschluss gilt als Zulas­sungsdokument für die Studiengänge der Vorschul- und Primarstufe (VP), Primarstufe (Prim), Logopädie (LP) und Sekundarstufe I (Die Zulassungsbedingungen finden Sie im Studienführer).

6.) Ich habe an einer anderen Pädagogi­schen Hochschule eine Prüfung endgültig nicht bestanden. Kann ich einen Hochschul­wechsel beantragen?

In der Regel gilt es, eine Karenzfrist von mindes­tens zwei Jahren einzuhalten. Erst nach Ablauf dieser Frist können Sie einen Hochschulwechsel beantragen. Für weitere Informationen zum Hoch­schulwechsel wenden Sie sich an die Studienbe­ratung vor Ort.

7.) Ich schliesse im Sommer meine KV-Lehre ab. Kann ich im selben Jahr die Zulassungs­prüfung absolvieren?

Nein. Mit einer Berufslehre müssen Sie sich zu­sätzlich über mindestens zwei Jahre Berufspraxis ausweisen, bevor Sie in den Vorkurs I eintreten können (Vorschul- und Primarstufe und Primarstufe).

Für die Zulassung zum Studiengang Sekundarstufe I müssen Sie zusätzlich den Vorkurs II mit Ergänzungsprüfung absolvieren. (Die Zulassungsbedingungen finden Sie im Studienführer)

8.) Ich besitze eine Fachmatur Pädagogik. Muss ich vor dem Eintritt eine Eignungsprü­fung ablegen?

Nein. An der Pädagogischen Hochschule FHNW findet die Eignungsabklärung im Laufe des 1. Stu­dienjahrs statt. Sie können sich also für den Stu­diengang Vorschul- und Primarstufe oder Primarstufe an­melden.

8.) Ich besitze eine Fachmaturität im sozialen Bereich. Kann ich in die Studiengänge Vorschul- und Primarstufe oder Primarstufe eintreten?

Nein, Sie müssen den Vorkurs I und die Ergänzungsprüfung absolvieren.

10.) Ich besitze den IMS F-Abschluss der Rudolf Steiner Schule. Zu welchen Studien­gängen bin ich zugelassen?

Sie sind zu keinem Studiengang der PH FHNW prüfungsfrei zugelassen. Sie müssen den Vorkurs I mit Ergänzungsprüfung (für VP und Prim) bzw. den Vorkurs II mit Ergänzungsprüfung (Sek I) absolvieren. Zum Vorkurs sind Sie zugelassen, sofern das Diplom die im Rahmenreglement für Integrative Mittelschulen unter Art. 18 aufgeführten Bedingungen erfüllt.

11.) Ich studiere in Fribourg und möchte gerne ein Gastjahr beispielsweise in Liestal machen. Ist das möglich?

Ja. Sie können ein Gastjahr an der Pädagogi­schen Hochschule FHNW absolvieren. Die Aner­kennung Ihrer Studienleistungen an der Gast­hochschule liegt bei Ihrer Stamminstitution. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Studienberatung vor Ort.

12.) Werde ich mit einer ausländischen gym­nasialen Matur (z.B. Deutschland, Türkei oder USA) prüfungsfrei zum Studium an der PH FHNW zugelassen?

Für Studierende mit ausländischen Maturitäts­zeugnissen gelten die Empfehlungen der CRUS zu den Eidgenössischen Hochschulen und Uni­versitäten.

Bei einer fremdsprachigen Matura beziehungs­weise wenn die Erstsprache nicht Deutsch ist, ist bei Studienbeginn das Niveau C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenz­rahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.

13.) Kann ich mich mit einem Lehrdiplom der Pädagogischen Hochschule FHNW auch in anderen Schweizer Kantonen bewerben?

Ja, alle EDK anerkannten Studiengänge der Pädagogischen Hochschule FHNW befähigen für die Lehrtätigkeit in allen Kantonen der Schweiz.

14.) Ich war während dem Gymnasium wäh­rend eines Jahres im fremdsprachigen Aus­land. Wird mir der Sprachaufenthalt beim Studium einer entsprechenden Fremdspra­che erlassen?

Ja, jedoch muss die geforderte Sprachkompetenz gemäss Studiengang durch eine anerkannte Sprachprüfung nachgewiesen werden.

15.) Ich studiere im 1. Semester an einer anderen PH in der Schweiz und möchte gerne in einen Studiengang an der PH FHNW  wechseln. Wie muss ich vorgehen?

Nach dem Grundstudium (1. Studienjahr) können Sie einen Antrag für einen Hochschulwechsel stellen. Weitere Informationen dazu erteilt Ihnen die Studienberatung vor Ort der Pädagogischen Hochschule FHNW.

16) Wo finde ich Informationen zum Vorkurs?

www.fhnw.ch/ph/vorkurs

Stufenspezifische Fragen

zur Vorschul-/Primarstufe (VP):
1.) Kann ich eine Ausbildung nur für die Kindergartenstufe absolvieren?

Nein. Der Studiengang Kindergartenstufe wird von der PH FHNW nicht angeboten.
2.) Kann ich mit dem Bachelor Kindergarten Zweitstudium VP absolvieren?

Das Zweitstudium VP für Inhaberinnen eines Bachelors Kindergarten wird ab Herbst 2009 angeboten. Insgesamt beinhaltet das Zweitstudium 60 ECTS, die von der Hochschule in einem Referenzrahmen beschrieben sind.

3.) Kann ich als Lehrperson an Kindergärten mit einem altrechtlichen Diplom ein Zweitstudium VP absolvieren? Inhaberinnen eines altrechtlichen seminaristischen Diploms belegen ein Zweitstudium von ca. 90 ECTS Punkten. Bei der Anmeldung wird sur dossier abgeklärt, welche Module zu belegen sind.

Die Zweitstudien können teilzeitlich belegt werden.
 
zur Primarstufe:

1.) Ich besitze eine Berufsmatura. Bin ich zum Studiengang Primarstufe zugelas­sen?

Nein. Sie müssen entweder den Passerellenlehr­gang oder den Vorkurs und die Ergänzungsprü­fung (Äquivalenznachweis Fachmaturität Pädago­gik) absolvieren.

2.) Ich kann aus gesundheitlichen Gründen das Fach 'Bewegung und Sport' nicht unter­richten. Kann ich trotzdem Primarlehrer oder Primarlehrerin werden?

Ja, Sie können das Fach «Bewegung und Sport» abwählen.

3.) Bin ich als KindergärtnerIn (ohne BA) mit einem Diplom, das nicht an einer Hochschule er­worben wurde, prüfungsfrei zu einem Zweit­studium zur Primarlehrerin zugelassen?

Wenn Ihr altrechtliches Diplom von der EDK anerkannt ist, sind Sie prüfungsfrei zum Studiengang Primarstufe zugelassen.

5.) Ich besitze ein EDK-anerkanntes PrimarlehrerInnen-Diplom. Kann ich mich in einem einzelnen Schulfach nachqualifizieren?

Ja. Sie sind zu einem Erweiterungsstudium im gewünschten Fach oder Fachbereich zuge­lassen. Zu beachten ist, dass beim Wohnkanton eine Kostengutsprache beantragt werden muss.

6.) Muss man einen Sprachaufenthalt absol­vieren?

Informationen zum Sprachaufenthalt finden Sie unter http://www.fhnw.ch/ph/ip/studiengang-primar­stufe/studieninhalte

7.) Wird der Studiengang FLEX weiterhin angeboten?

Am Studienort Liestal im Institut Primarstufe ist es möglich, flexibel zu studieren. Weitere Informationen zu diesem Studienmodell finden Sie unter http://www.fhnw.ch/ph/ip/studiengang-primarstufe/flexibel-studieren.


zur Sekundarstufe I:

1.) Wie viele Fächer kann ich beim Studien­gang Sekundarstufe I wählen?

Es gilt zu unterscheiden zwischen Studienfächern und Unterrichtsfächern an der Zielstufe (deren Be­zeichnungen sich von Kanton zu Kanton unterschei­den). Je nach Studienweg wählen Sie 2 oder 3 Stu­dienfächer. Einige Studienfächer (z.B. Naturwissen­schaften) befähigen zum Unterrichten mehrerer Unterrichtsfächer (Chemie und Physik). Genauere Angaben finden Sie im Studienführer und in der Studiengangsbroschüre. Die Studienbe­ratung vor Ort berät Sie gerne bei der Wahl der Studienfächer.

2.) Kann ich beim integrierten Studienweg Sekundarstufe I während der Bacheloraus­bildungsphase auch zwei Fächer aus dem Studienwahlbereich A (B) wählen?

Nein, wenn Sie das Studium in der Regelstudienzeit durchlaufen möchten.
Ja. Sie müssen jedoch damit rechnen, dass sich das Studium wegen Stundenplan-kollisionen verlängert oder dass Sie Veranstaltungen an zwei Studienorten (Aarau und Basel) belegen müssen.

3.) Berufseignungsabklärung: Wann muss man die Berufseignungsabklärung machen?

Wer sich im Integrierten oder Konsekutiven Studiengang (mit Fach-BA) immatrikuliert, muss die Berufseignungsabklärung im 1. Semester machen und sich dafür anmelden auf

  • Tagespraktikum Berufseignungsabklärung (3 KP)
  • Blockpraktikum Berufseignungsabklärung (4 KP)
  • Reflexionsseminar Berufseignungsabklärung (3 KP)
  • Mentorat 1 (2KP)

4.) Kontextstudien: Sind Kontextstudien obligatorisch?

  • Ob Kontextstudien obgligatorisch sind oder nicht, hängt vom Studiengang ab, den Sie belegen: Nur im Integrierten Studiengang müssen Sie 12 KP Kontextstudien belegen (davon 9 in der BA-Phase), in den anderen Studiengängen können Sie die Kontextstudien als unkreditierte Frei- bzw. Wahlfächer belegen.
  • Anders gesagt: Kontextstudien werden nur kreditiert, wenn Sie gemäss Studiengangordnung (Referenzprofil) im Wahlpflichtprogramm enthalten sind, was nur im Integrierten Studiengang der Fall ist.
  • Ausnahme: Instrumentalunterricht kann nur dann als Kontextstudien belegt werden, wenn dafür Kreditpunkte gutgeschrieben werden. Wenn Instrumentalunterricht als unkreditiertes Frei- bzw. Wahlfach belegt wird, ist er kostenpflichtig, ebenso für Studierende, die sich von den Kontextstudien haben dispensieren lassen.

5.) Sprachaufenthalt: Muss man einen Sprachaufenthalt absolvieren?

Wenn Sie eine Fremdsprache studieren, müssen Sie bis zur Erlangung des Diploms in der jeweiligen Fremdsprache das Kompetenzniveau C2 des europäischen Referenzrahmens und einen (nicht kreditierten) 16wöchigen Sprachaufenthalt im Zielsprachengebiet. Beachten Sie das spezifische Merkblatt zu diesem Thema.

5.) Studiengestaltung: Wie verteile ich im Integrierten Studiengang die drei Studienfächer auf die Studienphasen?

Sie müssen in der BA-Phase zwei Studienfächer aus unterschiedlichen Studienfachwahlbereichen und in der MA-Phase ein Studienfach aus einem beliebigen Studienfachwahlbereich wählen, damit Sie Ihr Studium in der Regelstudienzeit von 9 Semestern absolvieren können.

7.) Ich besitze ein EDK anerkanntes Sek I Diplom. Kann ich noch in das Masterstudium Sek I eintreten?

Nein. Da Sie bereits ein anerkanntes Lehrdiplom für die Sekundarstufe I besitzen, das Ihnen den Berufs­zugang ermöglicht, ist ein Masterabschluss für den Unterricht an der gleichen Schulstufe nicht erforder­lich. Aus diesem Grund finanzieren die Kantone nicht noch einmal Studien für den Lehrberuf Sek I.

4.) Ich besitze den Bachelor of Science in Physical Education. Trete ich in ein Zweitstu­dium oder in ein Erweiterungsstudium ein?

Weder noch; Sie können direkt in die zweite Studienstufe nach Bologna (Masterstufe) eintreten und ein Lehrdiplom für die Sekundarstufe I in zwei Studienfächern (Sport und ein weiteres Studienfach Ihrer Wahl) er­werben.

5.) Ich besitze den Bachelor in Schulmusik. Trete ich in ein Zweitstudium oder in ein Er­weiterungsstudium ein?

Weder noch; Sie können direkt in die zweite Studienstufe nach Bologna (Masterstufe) eintreten und ein Lehrdiplom für die Sekundarstufe I in zwei Studienfächern (Mu­sik und ein weiteres Studienfach Ihrer Wahl) erwer­ben.

6.) Ich bin SEA-Lehrer (Sekundarstufe Niveau A/Realschule) und möchte jetzt ein schweizerisch anerkanntes Sek I-Diplom für alle Niveaus erwerben. Kann ich den BA/MA-Studiengang absolvieren?

Da Sie kein schweizerisch anerkanntes Lehrdiplom für die Sekundarstufe I erworben haben, können Sie, wenn Sie die Zulassungsbedingungen zum Re­gelstudium erfüllen (gymn. Matur-Aequivalenz), in den Diplomstudiengang Sek I unter Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen aufgenommen werden und mit einem Masterabschluss Sek I ein schweizerisch anerkanntes Lehrdiplom erwerben.

7.) Ich bin Inhaberin eines Sereal-/ oder eines Mittellehrer-Diploms und möchte jetzt an der PH FHNW den Titel „Master of Se­condary Education“ erwerben.

Wenn Sie von der EDK eine gesamtschweizerische Anerkennung Ihres Diploms erhalten, dann haben Sie keine Berechtigung, denselben Studiengang (oder Teile davon) zum Erwerb eines Mastertitels noch einmal zu absolvieren. Ihnen steht das Erweiterungsstudium für ein noch nicht studier­tes Fach offen.


zur Sekundarstufe II:

1.) Erhalte ich mit dem Lehrdiplom für die Sekundarstufe II auch die Lehrbefähigung für das Unterrichten an Fachmittelschulen?

Ja. Das Lehrdiplom für die Sekundarstufe II befähigt für das Unterrichten an allen allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe II, d.h. Gymnasien, Fachmaturitätsschulen, Fachmittelschulen und Be­rufsmaturitätsschulen.

2.) Kann ich vor dem fachwissenschaftli­chen Masterabschluss mit der berufsbezo­genen Ausbildung beginnen?

Ja. Die Ausbildung zur Lehrperson für die Sekundar­stufe II kann bereits nach dem Bachelorabschluss begleitend zum fachwissenschaftlichen Masterstudium begonnen werden. Weitere Informationen finden Sie im Studienführer. Für das Erstellen eines persönlichen Studienfahr­plans können Sie sich von der Studienberatung be­raten lassen.

3.) Ich habe einen FH-Master. Bin ich damit zum Studiengang Sekundarstufe II zugelassen?

Die Unterrichtsbefähigung in einem Fach setzt einen Master-Abschluss bzw. einen äquivalenten Abschluss in der entsprechenden Studienrichtung an einer Hochschule voraus. Für Fächer, in denen die wissenschaftliche Ausbildung an einer Universität möglich ist, ist als Abschluss zwingend ein universitärer Master verlangt.

3.) Wird das erste Deutsche Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien anerkannt?

In der Regel wird es als fachwissenschaftlicher Ab­schluss anerkannt. Für eine Detailberatung wenden Sie sich an die Studienberatung vor Ort. Zur formel­len Anrechnung von Studienleistungen müssen Sie das betreffende Gesuchsformular ausfüllen.

4.) Ich habe an einer anderen Universität zum zweiten Mal die Prüfung in einem be­stimmten Fach nicht bestanden. Kann ich sie  an der PH FHNW wiederholen und das Studium dort abschliessen?

Im Prinzip ja. Es gilt allerdings eine Karenzfrist von mindestens zwei Jahren; d.h. Sie können frühestens zwei Jahre nach dem Ausschluss aus dem betreffen­den Studiengang die Ausbildung fortsetzen.
Für wei­tere Details wenden Sie sich bitte an die Studienbe­ratung vor Ort.


zur Sonderpädagogik / Logopädie

1.) Brauche ich vorgängig Praxiserfahrung, um das Masterstudium Sonderpädagogik direkt aufnehmen zu können?

Bei erfüllten formalen Zulassungsbedingungen ohne Auflage von Zusatzleistungen können Sie das Studium ohne Nachweis über zusätzliche Praxiserfahrung direkt beginnen.

2.) Kann ich nach der Matura ein Logopädiestudium direkt aufnehmen?

Nein, Sie müssen zuerst Vorpraktika im Umfang von mind. 6 Monaten, sowie eine phoniatrische und logopädische Abklärung absolvieren.


zum Master of Arts in Educational Sciences

1.) Wo finde ich die Zulassungsbedingungen zu den verschiedenen Schwerpunkten des Masterstudiengangs?

In der Studiengangsbroschüre des Masters of Arts in Educational Sciences.

2.) Der Studiengang wird von der PH und der Uni getragen. Wo muss ich mich anmelden?

Die Anmeldung erfolgt über die PH. Der Zulassungsentscheid wird gemeinsam von der PH (Hochschulleitung) und der Uni (Prüfungskommission) gefällt. Zum Anmeldeformular

3.) Bin ich mit einem EDK anerkannten Lehrdiplom zum Masterstudium mit Schwerpunkt Bildungstheorie und Bildungsforschung oder zum Schwerpunkt Erwachsenenbildung?

Grundsätzlich wird zu einem Masterstudium nur zugelassen, wer mindestens einen Bachelorabschluss vorweist. Ein EDK anerkanntes Lehrdiplom ohne Bachelor-Titel berechtigt somit nicht zur Zulassung.

Auf Gesuch hin wird im Rahmen einer sur dossier Abklärung geprüft, ob und mit welchen Auflagen Sie zum Masterstudiengang zugelassen werden können.

4.) Kann ich das Masterstudium berufsbegleitend absolvieren?

Ja. Die Präsenzveranstaltungen sind auf wenige Halbtage konzentriert. Zudem können Sie das Studium in Ihrem Rhythmus absolvieren, sind also nicht an eine fixe Regelstudienzeit gebunden.

5.) Welche Berufsfelder stehen mir mit dem Masterabschluss offen?

Je nach Ihrer Grundausbildung und der Wahl des Studienschwerpunkts sowie Ihren weiteren Kompetenzen stehen Ihnen Stellen in unterschiedlichen Bildungsinstitutionen offen. (u.a. in Personalentwicklungs- und Weiterbildungsstellen von Unternehmen, in Bildungshäusern, in Fachschulen oder mit zusätzlichem Fachstudium auch in der Lehrerbildung.) Mehr Informationen gibt es in der Studiengangsbroschüre.

6.) Bin ich mit dem Masterabschluss (Schwerpunkt Erwachsenenbildung) auch qualifiziert als Erwachsenenbildner analog Erwachsenenbildner FH oder Dipl. Ausbilder (SVEB I)?

Der MA Educational Sciences ist ein Hochschulabschluss und schliesst die Kompetenzen im Bereich der Didaktik der Erwachsenenbildung mit ein. Im Unterschied zum Erwachsenenbildner FH oder zum eidg. Fachausweis Ausbilder (SVEB) ist die Qualifikation vertiefter und wissenschaftsorientiert, vor allem in den Themen

  • Bildungsmanagement
  • Forschung zu Fragen der Erwachsenenbildung
  • Geschichte der Andragogik

Das Studium beinhaltet allerdings keine SVEB-Anerkennung. Diese müsste in einer Gleichwertigkeitsbeurteilung beim SVEB beantragt und allenfalls einzelne Module ergänzend angefügt werden. Ein wesentliches Element dieser Anerkennung ist die berufliche Tätigkeit in der Erwachsenenbildung (weitere Informationen dazu finden sich unter www.sveb.ch).

7.) Kann ich nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums promovieren?

Geeignete Kandidatinnen und Kandidaten haben die Möglichkeit zum Promotionsstudium mit fachdidaktischer oder erziehungswissenschaftlicher Ausrichtung.