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Allgemeine Fragen

(Alle FAQ als PDF 40KB)

Ihre Frage:

 

Unsere Antwort:

1.) Welche Unterlagen können mir bei der Studienwahl weiterhelfen?

 

  

Der Studienführer der Pädagogischen Hoch­schule FHNW.
Die Detailinformationen zu den einzelnen Studien­gängen und zu den Ausbildungsinstituten auf www.fhnw.ch/ph

2.) Wo finde ich das Anmeldeformular? 

 

Das Anmeldeformular für die Studiengänge finden Sie unter www.fhnw.ch/ph/anmeldung

3.) Ich besitze ein ausländisches Lehrdiplom. Kann ich dieses bei Ihnen anerkennen  lassen? 

 

Nein. Die EDK in Bern ist zuständig für die Aner­kennung ausländischer Lehrdiplome. Informatio­nen und das Gesuchsformular finden Sie auf der Homepage der EDK.

4.) Kann ich bei Ihnen mein altes Lehrdiplom in ein Bachelor- oder Masterdiplom umwan­deln lassen?

 

Nein. Die Pädagogische Hochschule FHNW wan­delt keine Lehrdiplome in Bachelor- oder Master­diplome um.

5.) Gibt es Studiengänge an der PH FHNW, bei welchen man mit einem schweizweit anerkannten Fachhochschulabschluss prüfungsfrei zugelassen
wird?

 

Ja, der Fachhochschulabschluss gilt als Zulas­sungsdokument für die Studiengänge der Vorschul- und Primarstufe (VP), Primarstufe Prim), Logopädie (LP) und Sekundarstufe I (Die Zulassungsbedingungen finden Sie im Studienführer).

6.) Ich habe an einer anderen Pädagogi­schen Hochschule eine Prüfung endgültig nicht bestanden.
Kann ich einen Hochschul­wechsel beantragen?

 

In der Regel gilt es, eine Karenzfrist von mindes­tens
zwei Jahren einzuhalten. Erst nach Ablauf dieser Frist
können Sie einen Hochschulwechsel beantragen. Für
weitere Informationen zum Hoch­schulwechsel wenden
Sie sich an die Studienbe­ratung vor Ort.

7.) Ich schliesse im Sommer meine KV-Lehre ab.

Kann ich im selben Jahr die Zulassungs­prüfung
absolvieren?

 

Nein. Mit einer Berufslehre müssen Sie sich zu­sätzlich
über mindestens zwei Jahre Berufspraxis ausweisen,
bevor Sie in den Vorkurs I eintreten können (Vorschul- und Primarstufe und Primarstufe).

Für die Zulassung zum Studiengang Sekundarstufe I
müssen Sie zusätzlich den Vorkurs II mit Ergänzungs-
prüfung absolvieren. (Die Zulassungsbedingungen finden Sie im Studienführer)

8.) Ich besitze eine Fachmatur  Pädagogik. Muss ich vor dem Eintritt eine Eignungsprü­fung ablegen?

Nein. An der Pädagogischen Hochschule FHNW findet die Eignungsabklärung im Laufe des 1. Stu­dienjahrs statt.
Sie können sich also für den Stu­diengang Vorschul- und
Primarstufe oder Primarstufe an­melden.

9.) Ich besitze eine Fachmaturität im sozialen Bereich. Kann ich in die Studiengänge Vorschul- und Primarstufe oder Primarstufe eintreten?

 

Nein, Sie müssen den Vorkurs I und die Ergänzungs-
prüfung absolvieren.

10.) Ich besitze den IMS F-Abschluss der Rudolf Steiner Schule. Zu welchen Studien­gängen bin ich zugelassen?

 

Sie sind zu keinem Studiengang der PH FHNW prüfungs-
frei zugelassen. Sie müssen den Vorkurs I mit
Ergänzungsprüfung (für VP und Prim) bzw. den Vorkurs II mit Ergänzungsprüfung (Sek I) absolvieren. Zum Vorkurs sind Sie zugelassen, sofern das Diplom die im Rahmenreglement für Integrative Mittelschulen unter Art. 18 aufgeführten Bedingungen erfüllt.

11.) Ich studiere in Fribourg und möchte gerne ein Gastjahr beispielsweise in Liestal machen.
Ist das möglich?

 

Ja. Sie können ein Gastjahr an der Pädagogi­schen
Hochschule FHNW absolvieren. Die Aner­kennung Ihrer Studienleistungen an der Gast­hochschule liegt bei Ihrer Stamminstitution. Für weitere Informationen wenden
Sie sich an die Studienberatung vor Ort.

12.) Werde ich mit einer  ausländischen gym­nasialen Matur (z.B. Deutschland, Türkei
oder USA) prüfungsfrei zum Studium an der PH FHNW zugelassen?

 

Für Studierende mit ausländischen Maturitäts­-
zeugnissen gelten die Empfehlungen der CRUS zu den Eidgenössischen Hochschulen und Uni­versitäten.

Bei einer fremdsprachigen Matura beziehungs­weise
wenn die Erstsprache nicht Deutsch ist, ist bei
Studienbeginn das Niveau C2 nach dem Gemeinsamen
Europäischen Referenz­rahmen für Sprachen (GER)
nachzuweisen.

13.) Kann ich mich mit einem Lehrdiplom der Pädagogischen Hochschule FHNW auch in
anderen Schweizer Kantonen bewerben?

Ja, alle EDK anerkannten Studiengänge der 
Pädagogischen Hochschule FHNW befähigen für
die Lehrtätigkeit in allen Kantonen der Schweiz.

14.) Ich war während dem Gymnasium wäh­rend
eines Jahres im fremdsprachigen Aus­land. Wird mir der  Sprachaufenthalt beim Studium einer entsprechenden Fremdspra­che erlassen?

 

Informationen zur Anerkennung von absolvierten
Sprachaufenthalten finden Sie im Merkblatt der
entsprechenden Professur. Die Anerkennung liegt
in der Zuständigkeit der jeweiligen Professur.

15.) Ich studiere im 1. Semester an einer anderen PH in der Schweiz und möchte gerne in einen Studiengang an der PH FHNW  wechseln.
Wie muss ich vorgehen?

 

Sie können bei der Zentralen Studienberatung
und Zulassung (Brugg) einen Antrag für einen
Hochschulwechsel stellen. Weitere Informationen
dazu erteilen Ihnen die Studienberatungsstellen
vor Ort der Pädagogischen Hochschule FHNW.

16) Wo finde ich Informationen zu den Vorkursen und Ergänzungsprüfungen?

 

www.fhnw.ch/ph/vorkurs

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