Primarstufe
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1.) Ich besitze eine Berufsmatura. Bin ich zum Studiengang Primarstufe zugelassen? |
Nein. Sie müssen entweder den Passerellenlehrgang oder die Ergänzungsprüfung (Äquivalenznachweis Fachmaturität Pädagogik) absolvieren. |
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2.) Ich kann aus gesundheitlichen Gründen das Fach 'Bewegung und Sport' nicht unterrichten. Kann ich trotzdem Primarlehrer oder Primarlehrerin werden? |
Ja, Sie können das Fach «Bewegung und Sport» abwählen. |
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3.) Bin ich als KindergärtnerIn (ohne BA) mit einem Diplom, das nicht an einer Hochschule erworben wurde, prüfungsfrei zu einem Zweitstudium zur Primarlehrerin zugelassen? |
Sofern die EDK-Anerkennung Ihres Lehrdiploms und eine mindestens dreijährige, validierte Unterrichtspraxis auf der Vorschulstufe, Primarstufe oder Sekundarstufe I bei einem Beschäftigungsgrad von mindestens 50 Stellenprozent nachweisen können, sind Sie zum Zweitstudium Prim zugelassen. |
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4.) Ich besitze ein EDK-anerkanntes PrimarlehrerInnen-Diplom. Kann ich mich in einem einzelnen Schulfach nachqualifizieren? |
Ja. Sie sind zu einem rweiterungsstudium im gewünschten Fach oder Fachbereich zugelassen. Zu beachten ist, dass beim Wohnkanton eine Kostengutsprache beantragt werden muss. |
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5.) Muss man einen Sprachaufenthalt absolvieren? |
Informationen zum Sprachaufenthalt finden Sie im entsprechenden Merkblatt. |
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6.) Wird der Studiengang FLEX weiterhin angeboten? |
Ja, jedoch ausschliesslich am Studienort Liestal. |
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| 7.) Kann ich als Lehrerin mit einem Lehrdiplom für Textiles Werken (EDK- anerkannt) in ein Zweitstudium Primarstufe eintreten? | Ja, sofern die Anerkennung für die Sekundarstufe I gesprochen wurde und Sie eine mindestens dreijährige, validierte Unterrichtspraxis auf der Vorschulstufe, Primarstufe oder Sekundarstufe I bei einem Beschäftigungsgrad von mindestens 50 Stellenprozent nachweisen können. Weitere Informationen zum Zweitstudium Prim finden sie im entsprechenden Merkblatt. |

