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Primarstufe

1.) Ich besitze eine Berufsmatura. Bin ich zum Studiengang Primarstufe zugelassen?

Nein. Sie müssen entweder den Passerellenlehrgang oder die Ergänzungsprüfung (Äquivalenznachweis Fachmaturität Pädagogik) absolvieren.
Weitere Informationen zur Ergänzungsprüfung und zu den Vorkursen finden Sie unter www.fhnw.ch/ph/ep.

2.) Ich kann aus gesundheitlichen Gründen das Fach 'Bewegung und Sport' nicht unterrichten. Kann ich trotzdem Primarlehrer oder Primarlehrerin werden?

Ja, Sie können das Fach «Bewegung und Sport» abwählen.

3.) Bin ich als KindergärtnerIn (ohne BA) mit einem Diplom, das nicht an einer Hochschule erworben wurde, prüfungsfrei zu einem Zweit­studium zur Primarlehrerin zugelassen?

 

Sofern die EDK-Anerkennung Ihres Lehrdiploms und eine mindestens dreijährige, validierte Unterrichtspraxis auf der Vorschulstufe, Primarstufe oder Sekundarstufe I bei einem Beschäftigungsgrad von mindestens 50 Stellenprozent nachweisen können, sind Sie zum Zweitstudium Prim zugelassen.
Weitere Informationen zum Zweitstudium Primar finden Sie im entsprechenden Merkblatt.

4.) Ich besitze ein EDK-anerkanntes PrimarlehrerInnen-Diplom. Kann ich mich in einem einzelnen Schulfach nachqualifizieren?

Ja. Sie sind zu einem rweiterungsstudium im gewünschten Fach oder Fachbereich zugelassen. Zu beachten ist, dass beim Wohnkanton eine Kostengutsprache beantragt werden muss.

5.) Muss man einen Sprachaufenthalt absolvieren?

Informationen zum Sprachaufenthalt finden Sie im entsprechenden Merkblatt.

6.) Wird der Studiengang FLEX weiterhin angeboten?

Ja, jedoch ausschliesslich am Studienort Liestal.
Beachten Sie bitte, dass die Anzahl der Studienplätze beschränkt ist.

7.) Kann ich als Lehrerin mit einem Lehrdiplom für Textiles Werken (EDK- anerkannt) in ein Zweitstudium Primarstufe eintreten? Ja, sofern die Anerkennung für die Sekundarstufe I gesprochen wurde und Sie eine mindestens dreijährige, validierte Unterrichtspraxis auf der Vorschulstufe, Primarstufe oder Sekundarstufe I bei einem Beschäftigungsgrad von mindestens 50 Stellenprozent nachweisen können.
Weitere Informationen zum Zweitstudium Prim finden sie im entsprechenden Merkblatt.
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