Sekundarstufe I
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1.) Wie viele Fächer kann ich beim Studiengang Sekundarstufe I wählen? |
Es gilt zu unterscheiden zwischen Studienfächern und Unterrichtsfächern an der Zielstufe (deren Bezeichnungen sich von Kanton zu Kanton unterscheiden). Je nach Studienweg wählen Sie 2 oder 3 Studienfächer. Einige Studienfächer (z.B. Naturwissenschaften) befähigen zum Unterrichten mehrerer Unterrichtsfächer (Chemie und Physik). Genauere Angaben finden Sie im Studienführer und in den Fächerportraits. |
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2.) Kann ich beim integrierten Studienweg Sekundarstufe I während der Bachelorausbildungsphase auch zwei Fächer aus dem Studienangebot wählen? |
Grundsätzlich ja. Die Fächer sind in die Gruppen A und B eingeteilt; diese Einteilung spiegelt sich in den Stuktur des Rahmenstundenplans wider. Um in der Bachelorphase zwei Fächer parallel zu studieren (und das Studium in der Regelstudienzeit von 4.5 Jahren zu absolvieren), empfiehlt es sich aus stundenplantechnischen Gründen, je ein Fach aus beiden Gruppen zu wählen. Studierende können jedoch auch zwei Fächer aus derselben Gruppe parallel studieren, indem sie das Studienangebot an zwei verschiedenen Standorten nutzen. |
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3.) Kann ich beim konsekutiven Studiengang Sekundarstufe I die zwei Fächer frei aus dem Studienangebot wählen? |
Grundsätzlich ja. Die Wahl erfolgt bereits in der Bachelorphase, die je nach Fächer an der Universität oder an einer spezialisierten Fachhochschule zu absolvieren sind. In der Masterphase, die an der PH FHNW stattfindet, gilt die entsprechende Empfehlung für den Studiengang mit pädagogischem Schwerpunkt (vgl. Punkt 4). |
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4.) Kann ich beim Studiengang Sekundarstufe I mit pädagogischem Schwerpunkt (Zweitstudium) zwei Fächer frei aus dem Studienangebot wählen? |
Grundsätzlich ja. Die Fächer sind in die Gruppen A und B eingeteilt; diese Einteilung spiegelt sich in der Struktur des Rahmenstundenplans wider. Um zwei Fächer parallel zu studieren, empfiehlt es sich aus stundenplantechnischen Gründen, je ein Fach aus beiden Gruppen zu wählen. Studierende können jedoch auch 2 Fächer aus derselben Gruppe parallel studieren, indem sie das Studienangebot an zwei verschiedenen Standorten nutzen. |
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5.) Berufseignungsabklärung: Wann muss man die Berufseignungsabklärung machen? |
Wer sich im Integrierten oder Konsekutiven Studiengang (mit Fach-BA) immatrikuliert, muss die Berufseignungsabklärung im 1. Semester machen. Sie wird von der Mentorin, dem Mentor in Zusammenarbeit mit den Praxislehrpersonen des Praxisschwerpunkt 1 durchgeführt, der folgendes umfasst: |
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6.) Sprachaufenthalt: Muss man einen Sprachaufenthalt absolvieren? |
Wenn Sie eine Fremdsprache studieren, müssen Sie bis zur Erlangung des Diploms in der jeweiligen Fremdsprache das Kompetenzniveau C2 des europäischen Referenzrahmens und einen (nicht kreditierten) 16wöchigen Sprachaufenthalt im Zielsprachengebiet. Beachten Sie das spezifische Merkblatt zu diesem Thema. |
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7.) Wo finde ich das Merkblatt zum Fremdsprachenaufenthalt? |
Das Merkblatt finden Sie in der Rechtssammlung der PH FHNW (Downloadbereich) unter: Rechtserlasse. |
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8.) Studiengestaltung: Wie verteile ich im Integrierten Studiengang die drei Studienfächer auf die Studienphasen? |
Sie wählen für die BA-Phase zwei Studienfächer (vgl. Punkt 2) und für die MA-Phase ein Studienfach aus einem beliebigen Studienfachwahlbereich. |
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9.) Ich besitze ein EDK anerkanntes Sek I Diplom. Kann ich noch in das Masterstudium Sek I eintreten? |
Nein. Da Sie bereits ein anerkanntes Lehrdiplom für die Sekundarstufe I besitzen, das Ihnen den Berufszugang ermöglicht, ist ein Masterabschluss für den Unterricht an der gleichen Schulstufe nicht erforderlich. Aus diesem Grund finanzieren die Kantone nicht noch einmal Studien für den Lehrberuf Sek I. |
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10.) Ich bin SEA-Lehrer Sekundarstufe Niveau A/Realschule) und möchte jetzt ein schweizerisch anerkanntes Sek I-Diplom für alle Niveaus erwerben. Kann ich den |
Da Sie kein schweizerisch anerkanntes Lehrdiplom für die Sekundarstufe I erworben haben, können Sie, wenn Sie die Zulassungsbedingungen zum Regelstudium erfüllen (gymn. Matur-Äquivalenz), in den Diplomstudiengang Sek I unter Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen aufgenommen werden und mit einem Masterabschluss Sek I ein schweizerisch anerkanntes Lehrdiplom erwerben. |
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11.) Ich bin Inhaberin eines Sereal-/ oder eines Mittellehrer-Diploms und möchte jetzt an der PH FHNW den Titel „Master of Secondary Education“ erwerben. |
Wenn Sie von der EDK eine gesamtschweizerische Anerkennung Ihres Diploms erhalten, dann haben Sie keine Berechtigung, denselben Studiengang (oder Teile davon) zum Erwerb eines Mastertitels noch einmal zu absolvieren. Ihnen steht jedoch das Erweiterungsstudium für ein noch nicht studiertes Fach offen. Zu beachten ist, dass für ein Erweiterungsstudium beim Wohn- oder Arbeitskanton eine Kostengutsprache beantragt werden muss. |
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12.) Kann ich als Lehrdiplom an Kindergärten mit einem altrechtlichen Diplom (EDK anerkannt) ein Zweitstudium Sek I eintreten? |
Nein. Mit einem reinen Kindergartenlehrdiplom sind Sie nicht zum Zweitstudium Sek I zugelassen. |
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| 13.) Kann ich mit einem Fachhochschulabschluss, einem Bachelor und einem Lehrdiplom für die Vorschule in den Studiengang Sekundarstufe I eintreten? | Ja, mit dem FH-Abschluss sind Sie zum Regelstudium Sekundarstufe I, unter Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen, zugelassen. Für die Zulassung zum Zweitstudium benötigen Sie ein Lehrdiplom für die Vorschul- und Primarstufe. | |
| 14.) Wie kann ich mit einer Berufsausbildung zum Studiengang Sekundarstufe I zugelassen werden? | Die Ergänzungsprüfung Niveau gymnasiale Maturität für den Studiengang Sekundarstufe I wird, aufgrund geringer Nachfrage, zur Zeit nicht angeboten. Die Studienberatung kann Ihnen allenfalls alternative Wege aufzeigen. |

