Sekundarstufe II
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1.) Erhalte ich mit dem Lehrdiplom für die Sekundarstufe II auch die Lehrbefähigung für das Unterrichten an Fachmittelschulen? |
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Ja. Das Lehrdiplom für die Sekundarstufe II befähigt für das Unterrichten an allen allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe II, d.h. Gymnasien, Fachmaturitätsschulen, Fachmittelschulen und Berufsmaturitätsschulen. |
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2.) Kann ich vor dem fachwissenschaftlichen Masterabschluss mit der berufsbezogenen Ausbildung beginnen? |
Ja. Die Ausbildung zur Lehrperson für die Sekundarstufe II kann bereits nach dem Bachelorabschluss begleitend zum fachwissenschaftlichen Masterstudium begonnen werden. Weitere Informationen finden Sie im Studienführer. Für das Erstellen eines persönlichen Studienfahrplans können Sie sich von der Studienberatung beraten lassen. |
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3.) Ich habe einen FH-Master. Bin ich damit zum Studiengang Sekundarstufe II zugelassen? |
Die Unterrichtsbefähigung in einem Fach setzt einen Master-Abschluss bzw. einen äquivalenten Abschluss in der entsprechenden Studienrichtung an einer Hochschule voraus. Für Fächer, in denen die wissenschaftliche Ausbildung an einer Universität möglich ist, ist als Abschluss zwingend ein universitärer Master verlangt. |
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4.) Wird das erste Deutsche Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien anerkannt? |
In der Regel wird es als fachwissenschaftlicher Abschluss anerkannt. Für eine Detailberatung wenden Sie sich an die Studienberatung vor Ort. Zur formellen Anrechnung von Studienleistungen müssen Sie das betreffende Gesuchsformular ausfüllen. |
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5.) Ich habe an einer anderen Universität zum zweiten Mal die Prüfung in einem bestimmten Fach nicht bestanden. Kann ich sie an der PH FHNW wiederholen und das Studium dort abschliessen? |
Im Prinzip ja. Es gilt allerdings eine Karenzfrist von mindestens zwei Jahren; d.h. Sie können frühestens zwei Jahre nach dem Ausschluss aus dem betreffenden Studiengang die Ausbildung fortsetzen. |

