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Sekundarstufe II

1.) Erhalte ich mit dem Lehrdiplom für die Sekundarstufe II auch die Lehrbefähigung für das Unterrichten an Fachmittelschulen?

 
  

Ja. Das Lehrdiplom für die Sekundarstufe II befähigt für das Unterrichten an allen allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe II, d.h. Gymnasien, Fachmaturitätsschulen, Fachmittelschulen und Be­rufsmaturitätsschulen.

2.) Kann ich vor dem fachwissenschaftli­chen Masterabschluss mit der berufsbezogenen Ausbildung beginnen?

 

Ja. Die Ausbildung zur Lehrperson für die Sekundar­stufe II kann bereits nach dem Bachelorabschluss begleitend zum fachwissenschaftlichen Masterstudium begonnen werden. Weitere Informationen finden Sie im Studienführer. Für das Erstellen eines persönlichen Studienfahr­plans können Sie sich von der Studienberatung be­raten lassen.

3.) Ich habe einen FH-Master. Bin ich damit zum Studiengang Sekundarstufe II zugelassen?

 

Die Unterrichtsbefähigung in einem Fach setzt einen Master-Abschluss bzw. einen äquivalenten Abschluss in der entsprechenden Studienrichtung an einer Hochschule voraus. Für Fächer, in denen die wissenschaftliche Ausbildung an einer Universität möglich ist, ist als Abschluss zwingend ein universitärer Master verlangt.

4.) Wird das erste Deutsche Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien anerkannt?

 

In der Regel wird es als fachwissenschaftlicher Ab­schluss anerkannt. Für eine Detailberatung wenden Sie sich an die Studienberatung vor Ort. Zur formel­len Anrechnung von Studienleistungen müssen Sie das betreffende Gesuchsformular ausfüllen.

5.) Ich habe an einer anderen Universität zum zweiten Mal die Prüfung in einem bestimmten Fach nicht bestanden. Kann ich sie an der PH FHNW wiederholen und das Studium dort abschliessen?

 

Im Prinzip ja. Es gilt allerdings eine Karenzfrist von mindestens zwei Jahren; d.h. Sie können frühestens zwei Jahre nach dem Ausschluss aus dem betreffen­den Studiengang die Ausbildung fortsetzen.
Für wei­tere Details wenden Sie sich bitte an die Studienbe­ratung vor Ort.

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