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Zulassungbedingungen

Die Zulassungsbedingungen für die Studiengänge 2010/2011:

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Bachelor-Studiengang Vorschul- und Primarstufe und Primarstufe

Zum Bachelor-Studiengang Vorschul- und Primarstufe wird prüfungsfrei zugelassen, wer sich ausweist über

  • eine gymnasiale Maturität
  • ein von der schweizerischen Erziehungsdirektionskonferenz (EDK) anerkanntes Lehrdiplom
  • einen Abschluss einer Fachhochschule
  • eine Fachmaturität Pädagogik
  • eine Berufsmaturität mit Ergänzungsprüfung gemäss dem Passerellenreglement vom 4. März 2004 (www.edk.ch).

Für den Studiengang Primarstufe gibt es im Bereich Fremdsprachen definierte Anforderungen. Bitte beachten Sie die beiden Merkblätter «Sprachniveau und Fremdsprachaufenthalt» (Wahlpflichtfach) Englisch und Französisch und die ausführlichen Informationen zu den Studieninhalten.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Ergänzungsprüfung (1)
Zur Ergänzungsprüfung für den Äquivalenznachweis «Fachmaturität Pädagogik» (gemäss EDK-Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Vorschulstufe und der Primarstufe, 10. Juni 1999, Art. 5 Abs. 2) wird zugelassen, wer sich ausweist über

  • einen anerkannten Fachmittelschulausweis (FMS/DMS), ein Diplom einer Handels- oder Wirtschaftsmittelschule (HMS/WMS) oder eine Berufsmatur (BMS).
  • einen Abschluss einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung.


Bachelor- und Master-Studiengang Sekundarstufe I

Zum Bachelor- und Master-Studiengang Sekundarstufe I wird prüfungsfrei zugelassen, wer sich ausweist über

  • eine gymnasiale Maturität
  • ein anerkanntes Lehrdiplom für die Primarstufe
  • einen Abschluss einer Fachhochschule
  • eine Berufsmaturität mit Ergänzungsprüfung gemäss dem Passerellenreglement

Voraussetzungen für die Zulassung zur Ergänzungsprüfung (2)
Zur Ergänzungsprüfung für den Äquivalenznachweis «Gymnasiale Maturität» (gemäss EDK-Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Sekundarstufe I vom 26. August 1999, Art. 4 Abs. 2) wird zugelassen, wer sich ausweist über

  • den erfolgreichen Abschluss des Vorkurses mit der Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik
  • eine Fachmaturität Pädagogik

Der Fächerkanton und das Niveau der Ergänzungsprüfung entsprechen demjenigen der Passerelle von der Berufsmaturität an die universitären Hochschulen.


Diplom-Studiengang Sekundarstufe II

Zum Diplom-Studiengang Sekundarstufe II wird prüfungsfrei zugelassen wer sich ausweist über

  • einen universitären Bachelor-Abschluss in mindestens einem Schulfach.
  • einen universitären Master-Abschluss. Dieser muss spätestens ein Semester vor der Diplomprüfung vorgelegt werden.


Trinationaler Master-Studiengang «Mehrsprachigkeit»
(in Kooperation mit Universität Basel und Colingua)

Zum Master-Studiengang Mehrsprachigkeit wird zugelassen, wer sich ausweist über

  • einen Bachelor-Abschluss einer Pädagogischen Hochschule und sehr gute Sprachkompetenzen in Deutsch und Französisch
  • einen Bachelor-Abschluss einer Universität mit Studienleistungen von mindestens 15 ECTS-Punkten in Erziehungswissenschaften sowie sehr gute Sprachkompetenzen in Deutsch und Französisch.


Master of Arts in Educational Sciences
(in Kooperation mit Universität Basel)

Zum «Master of Arts in Educational Sciences» wird zugelassen, wer sich ausweist über

  • einen Bachelor-Abschluss einer Pädagogischen Hochschule oder der Universität Basel (Auflagen betreffend Studienfähcer sind abhängig von der Wahl des Schwerpunkts im Master-Studium).


Bachelor-Studiengang Logopädie

Zum Bachelor-Studiengang Logopädie wird zugelassen, wer sich ausweist über

  • eine gymnasiale Maturität
  • ein anerkanntes Lehrdiplom für die Primarstufe
  • einen Abschluss einer Fachhochschule
  • eine Berufsmaturität mit Ergänzungsprüfung gemäss dem Passerellenreglement

Erforderlich ist zusätzlich die phonologische und logopädische Eignungsprüfung.

 

Voraussetzungen für die Zulassung zur Ergänzungsprüfung (2)
Zur Ergänzungsprüfung für den Äquivalenznachweis «Gymnasiale Maturität» (gemäss EDK-Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplome für Logopädie und der Hochschuldiplome in Psychomotoriktherapie vom 3. November 2000, Art. 6, Abs. 2) wird zugelassen, wer sich ausweist über

  • den erfolgreichen Abschluss des Vorkurses mit der Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik
  • eine Fachmaturität Pädagogik

Der Fächerkanton und das Niveau der Ergänzungsprüfung entsprechen demjenigen der Passerelle von der Berufsmaturität an die universitären Hochschulen.


Master-Studiengang
Vertiefungsrichtung «Schulische Heilpädagogik» oder
vertiefungsrichtung «Heilpädagogische Früherziehung»

Zum Master-Studiengang Sonderpädagogik wird zugelassen, wer sich ausweist über

  • ein von der schweizerischen Erziehungsdirektionkonferenz (EDK) anerkanntes Lehrdiplom für Regelklassen.
  • einen Bachelor-Abschluss, der im Rahmen eines integrierten Studiengangs für das Lehrdiplom der Sekundarstufe I erworben worden ist.

Für die jeweiligen Vertiefungsrichtungen müssen aufgrund der Vorleistungen fachspezifische theoretische und/oder praktische Zusatzleistungen erbracht werden.

Master-Studiengang Lehrberufe für Gestaltung und Kunst
(in Kooperation mit HGK FHNW)

Zum Master-Studiengang Lehrberufe für Gestaltung und Kunst wird zugelassen, wer sich ausweist über

  • einen Bachelor-Abschluss in Gestaltung und Kunst für Lehrberufe.

 

Fragen zur Zulassung und Anerkennung

Bei Fragen zur Zulassung und zur Anerkennung von Studienleistungen stehen Ihnen die Studienberatungsstellen gerne zur Verfügung. Die Pädagogische Hochschule FHNW lädt Sie ein, das Beratungsangebot zu nutzen.

Weitere Informationen zu den Zulassungen sind im Studienführer zu finden.

Hinweise:

- Numerus Clausus

Der Regierungsratsausschuss der vier Trägerkantone kann für die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule FHNW Zulassungsbeschränkungen (Numerus Clausus) erlassen.

- Rechtserlasse

Ordnungen, Richtlinien, Merkblätter zu den einzelnen Studiengängen.