Zulassung
Zulassungbedingungen
Die Zulassungsbedingungen für die Studiengänge 2012/2013
Zulassungsbedingungen nach Studiengang
Auf den folgenden Unterseiten werden die Zulassungsbedingungen der Studiengänge im Detail erläutert:
- Bachelor-Studiengang Vorschul- und Primarstufe
- Bachelor-Studiengang Primarstufe
- Bachelor- und Master-Studiengang Sekundarstufe I
- Diplom-Studiengang Sekundarstufe II
- Bachelor-Studiengang Logopädie
- Master-Studiengang Sonderpädagogik mit Vertiefungsrichtung «Schulische Heilpädagogik» oder Vertiefungsrichtung «Heilpädagogische Früherziehung»
- Trinationaler Master-Studiengang Mehrsprachigkeit (→)
- Master of Arts in Educational Sciences (→)
- Master-Studiengang Lehrberufe für Gestaltung und Kunst
Fragen zur Zulassung und Anerkennung
Bei Fragen zur Zulassung, zur Überprüfung der Gleichwertigkeit anderer Schulabschlüsse/Ausbildungen und zur Anerkennung von Studienleistungen steht Ihnen die Studienberatung gerne zur Verfügung.
Hinweise
Zulassungsbeschränkung
Der Regierungsratsausschuss der vier Trägerkantone kann für die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule FHNW Zulassungsbeschränkungen (Numerus Clausus) erlassen.
Die Nachfrage nach Studienplätzen kann an einzelnen Standorten der Pädagogischen Hochschule FHNW das Angebot übersteigen. Die Pädagogische Hochschule FHNW behält sich deshalb vor, die zugelassenen Studierenden auf alle Standorte der Pädagogischen Hochschule FHNW mit entsprechendem Studienangebot zu verteilen.
Rechtserlasse
Ordnungen, Richtlinien, Merkblätter zu den einzelnen Studiengängen.

