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Familienfreundliche Arbeitsbedingungen an der FHNW

Jahresarbeitszeitmodell
Das Jahresarbeitszeitmodell der FHNW ermöglicht den Mitarbeitenden eine flexible Arbeitszeitgestaltung. Die Bruttoarbeitszeit beträgt 42 Stunden pro Woche, respektive 2184 Stunden pro Jahr bei einem Vollzeitpensum.

Teilzeitarbeit
Die FHNW ermöglicht den Mitarbeitenden teilzeitlich zu arbeiten, soweit dies die Leistungserbringung erlaubt. Die FHNW unterstützt Teilzeitarbeit, um für ihre Mitarbeitenden eine optimale Verbindung von Erwerbs- und ausserberuflichen Aktivitäten zu erreichen. Motive zum Entscheid zu Teilzeitarbeit resultieren aus den Wünschen, Erwerbsarbeit mit Familienleben, Hausarbeit, Kinderbetreuung oder Pflegeverpflichtungen für hilfsbedürftige Personen zu vereinbaren. Für andere Personengruppen hat Teilzeitarbeit den Vorteil, Zeit für Weiterbildung, politische Ämter, Freiwilligenarbeit oder andere Engagements zur Verfügung zu haben und so eine ausgeglichenen Lebensgestaltung zu ermöglichen. 

Die gesetzlichen Regelungen bei Teilzeitarbeit betreffend Sozialversicherungen und Leistungen der Erwerbsersatzordnung sind in den folgenden Dokumenten ersichtlich:

Telearbeit
Zur Unterstützung der Telearbeit ist die Informatik-Infrastruktur darauf ausgelegt, dass auf Systeme und Computerlaufwerke der FHNW soweit möglich auch von einem Arbeitsplatz zu Hause aus zugegriffen werden kann. 

Mutterschaftsurlaub
Der Mutterschaftsurlaub beträgt, unabhängig von Dienstalter und Anstellungsverhältnis 16 Wochen. Während dieser Zeit erfolgt die Lohnfortzahlung zu 100%. 

Elternurlaub
Den Mitarbeitenden wird in den ersten zwei Jahren nach der Geburt eines Kindes auf Gesuch hin unbezahlter Urlaub bis zu zwölf Monaten gewährt. Der Urlaub kann von der Mutter oder dem Vater bezogen werden, sind beide Eltern bei der FHNW angestellt, kann der Urlaub auch zwischen den Eltern aufgeteilt werden. 

Unbezahlter Urlaub
Gesuche um unbezahlten Urlaub werden bewilligt, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

Der 13. Monatslohn sowie die Treueprämie nach 15 Dienstjahren und danach alle 5 Dienstjahre können, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten, ganz oder teilweise in Zeit (bezahlter Urlaub) bezogen werden. 

Kinderbetreuung
Die Fachhochschule Nordwestschweiz informiert die Mitarbeitenden und Studierenden über Kinderbetreuungsmöglichkeiten in der FHNW-Region. Dazu ist die FHNW mit KISS Nordwestschweiz eine Zusammenarbeit eingegangen. KISS Nordwestschweiz ist eine umfassende Plattform für Eltern und Tagesbetreuungsanbieter und macht auf ihren Internetseiten verschiedene Betreuungsangebote (vor allem Kindertagesstätten, Spielgruppen und Mittagstische) zugänglich.

 

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