Elternurlaub
Den Mitarbeitenden wird in den ersten zwei Jahren nach der Geburt eines Kindes auf Gesuch hin unbezahlter Urlaub bis zu zwölf Monaten gewährt. Der Urlaub kann von der Mutter oder dem Vater bezogen werden, sind beide Eltern bei der FHNW angestellt, kann der Urlaub auch zwischen den Eltern aufgeteilt werden.

