Ferien
Der jährliche Ferienanspruch beträgt für Mitarbeitende mit Zeiterfassung:
Bis zum vollendeten 20. Altersjahr: 30 Tage
Ab dem 21. Altersjahr bis zum vollendeten 44. Altersjahr: 23 Tage
Ab dem 45. Altersjahr bis zum vollendeten 54. Altersjahr: 25 Tage
Ab dem 55. Altersjahr: 30 Tage
Für Mitarbeitende ohne Zeiterfassung beträgt der jährliche Ferienanspruch:
bis zum 44. Altersjahr 28 Tage
ab dem 45. Altersjahr 30 Tage

