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Ferien

Der jährliche Ferienanspruch beträgt für Mitarbeitende mit Zeiterfassung:

Bis zum vollendeten 20. Altersjahr:                                        30 Tage
Ab dem 21. Altersjahr bis zum vollendeten 44. Altersjahr:        23 Tage
Ab dem 45. Altersjahr bis zum vollendeten 54. Altersjahr:        25 Tage
Ab dem 55. Altersjahr:                                                          30 Tage

Für Mitarbeitende ohne Zeiterfassung beträgt der jährliche Ferienanspruch:

bis zum 44. Altersjahr                                                            28 Tage
ab dem 45. Altersjahr                                                            30 Tage


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