Freiraum für Nebenbeschäftigungen
Die FHNW ermöglicht selbständige oder unselbständige entgeltliche Beschäftigungen, die der Vernetzung und dem Ansehen der FHNW und der Mitarbeitenden förderlich sind. Diese dürfen den Interessen der FHNW jedoch nicht zuwider laufen und sind selbstdeklarationspflichtig.

