- Info
bezahlte Kurzabsenzen
Bezahlte Kurzabsenzen werden gewährt für:
- Eigene Heirat
3 Arbeitstage
- Heirat in der Familie
1 Arbeitstag
- Niederkunft der Ehefrau oder Lebenspartnerin
3 Arbeitstage
- notwendige Betreuung bei im gleichen Haushalt lebenden Personen
max. 3 Arbeitstage pro Fall / max. aber 6 Arbeitstage pro Kalenderjahr
- Todesfall in der eigenen Familie (Ehegatte, Ehegattin, Kinder, Eltern) oder Tod einer im gleichen Haushalt lebenden Person.
max. 3 Arbeitstage
- Todesfall von Geschwistern, Grosseltern, Schwiegereltern
max. 2 Arbeitstage
- Todesfall vom Schwiegersohn, Schwiegertochter, Schwager, Schwägerin, Ehegatte von Geschwistern des/der eigenen Ehegatten/Ehegattin, Enkel, Tante, Onkel
1 Arbeitstag
- Teilnahme an der Trauerfeier von Arbeitskolleginnen, Arbeitskollegen oder anderen Personen, denen die Mitarbeitenden nahe stehen
effektiv benötigte Zeit, max. aber 1 Arbeitstag
- Eigener Wohnungswechsel
1 Arbeitstag
- kulturelle und sportliche Anlässe von gesamtschweizerischer Bedeutung als Aktive
1 Arbeitstag / insgesamt 2 Arbeitstage jährlich
- gerichtliche Vorladung als Zeugin/Zeuge
erforderliche Zeit
- Teilnahme als Expertin/Experte an Berufs- und höheren Fachprüfungen
bis zu 5 Arbeitstage pro Jahr
- Feuerwehrkurse und -einsätze, Tätigkeit als Instruktorin/Instruktor
effektiv benötigte Zeit während der üblichen Arbeitszeiten und im Rahmen der betriebelichen Gegebenheiten nach Rücksprache mit der vorgesetzten Person
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