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bezahlte Kurzabsenzen

Bezahlte Kurzabsenzen werden gewährt für:
  • Eigene Heirat
    3 Arbeitstage

  • Heirat in der Familie
    1 Arbeitstag

  • Niederkunft der Ehefrau oder Lebenspartnerin
    3 Arbeitstage

  • notwendige Betreuung bei im gleichen Haushalt lebenden Personen
    max. 3 Arbeitstage pro Fall / max. aber 6 Arbeitstage pro Kalenderjahr

  • Todesfall in der eigenen Familie (Ehegatte, Ehegattin, Kinder, Eltern) oder Tod einer im gleichen Haushalt lebenden Person.
    max. 3 Arbeitstage

  • Todesfall von Geschwistern, Grosseltern, Schwiegereltern
    max. 2 Arbeitstage

  • Todesfall vom Schwiegersohn, Schwiegertochter, Schwager, Schwägerin, Ehegatte von Geschwistern des/der eigenen Ehegatten/Ehegattin, Enkel, Tante, Onkel
    1 Arbeitstag

  • Teilnahme an der Trauerfeier von Arbeitskolleginnen, Arbeitskollegen oder anderen Personen, denen die Mitarbeitenden nahe stehen
    effektiv benötigte Zeit, max. aber 1 Arbeitstag

  • Eigener Wohnungswechsel
    1 Arbeitstag

  • kulturelle und sportliche Anlässe von gesamtschweizerischer Bedeutung als Aktive
    1 Arbeitstag / insgesamt 2 Arbeitstage jährlich

  • gerichtliche Vorladung als Zeugin/Zeuge
    erforderliche Zeit

  • Teilnahme als Expertin/Experte an Berufs- und höheren Fachprüfungen
    bis zu 5 Arbeitstage pro Jahr

  • Feuerwehrkurse und -einsätze, Tätigkeit als Instruktorin/Instruktor
    effektiv benötigte Zeit während der üblichen Arbeitszeiten und im Rahmen der betriebelichen Gegebenheiten nach Rücksprache mit der vorgesetzten Person

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