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      bezahlte Kurzabsenzen

      Bezahlte Kurzabsenzen werden gewährt für:
      • Eigene Heirat
        3 Arbeitstage

      • Heirat in der Familie
        1 Arbeitstag

      • Niederkunft der Ehefrau oder Lebenspartnerin
        3 Arbeitstage

      • notwendige Betreuung bei im gleichen Haushalt lebenden Personen
        max. 3 Arbeitstage pro Fall / max. aber 6 Arbeitstage pro Kalenderjahr

      • Todesfall in der eigenen Familie (Ehegatte, Ehegattin, Kinder, Eltern) oder Tod einer im gleichen Haushalt lebenden Person.
        max. 3 Arbeitstage

      • Todesfall von Geschwistern, Grosseltern, Schwiegereltern
        max. 2 Arbeitstage

      • Todesfall vom Schwiegersohn, Schwiegertochter, Schwager, Schwägerin, Ehegatte von Geschwistern des/der eigenen Ehegatten/Ehegattin, Enkel, Tante, Onkel
        1 Arbeitstag

      • Teilnahme an der Trauerfeier von Arbeitskolleginnen, Arbeitskollegen oder anderen Personen, denen die Mitarbeitenden nahe stehen
        effektiv benötigte Zeit, max. aber 1 Arbeitstag

      • Eigener Wohnungswechsel
        1 Arbeitstag

      • kulturelle und sportliche Anlässe von gesamtschweizerischer Bedeutung als Aktive
        1 Arbeitstag / insgesamt 2 Arbeitstage jährlich

      • gerichtliche Vorladung als Zeugin/Zeuge
        erforderliche Zeit

      • Teilnahme als Expertin/Experte an Berufs- und höheren Fachprüfungen
        bis zu 5 Arbeitstage pro Jahr

      • Feuerwehrkurse und -einsätze, Tätigkeit als Instruktorin/Instruktor
        effektiv benötigte Zeit während der üblichen Arbeitszeiten und im Rahmen der betriebelichen Gegebenheiten nach Rücksprache mit der vorgesetzten Person

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