Zusatz-Taggeldversicherung bei Unfall und Krankheit
Der GAV der FHNW (Art. 8.4, 8.6) sieht bei Krankheits- oder Unfallabsenz ab dem vierten Monat ein Taggeld in der Höhe von 80% des AHV-pflichtigen Lohnes vor. Mit der Taggeld-Zusatzversicherung können die restlichen 20% Lohnausfall vom 91. bis 730. Tag gedeckt werden.

