topbild
Artikelaktionen

Aufnahmeprüfung

Anmeldung zur Aufnahmeprüfung

Zur Aufnahmeprüfung anmelden können sich ausschliesslich Kandidatinnen und Kandidaten, die sich zum Studium angemeldet haben und im Rahmen des Aufnahmeverfahrens von der Aufnahmekommission eingeladen worden sind, sich zur Aufnahmeprüfung anzumelden. Das Anmeldeformular zur Aufnahmeprüfung finden Sie auf dieser Website.

Aufnahmeprüfungsgebühr

Mit der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung verpflichten Sie sich, nebst der Anmeldegebühr (CHF 200.–) die Aufnahmeprüfungsgebühr von CHF 300.– zu entrichten. Die Gebühren sind auch bei einer Abmeldung zu bezahlen.

Prüfungstermine

Jährlich finden drei Aufnahmeprüfungen statt.

Im Jahr 2012:

  • 6. März 2012
  • 28. August 2012
  • 20. November 2012
Anmeldeschluss für die Aufnahmeprüfung

Der Anmeldeschluss ist jeweils ein Monat vor dem Prüfungstermin, d.h. am

6. Februar 2012 (für die Prüfung vom 6. März 2012)

28. Juli 2012 (für die Prüfung vom 28. August 2012)

20. Oktober 2012 (für die Prüfung vom 20. November 2012)

Ort und Dauer

Ort: Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, Riggenbachstrasse 16, CH-4600 Olten. Die Angaben zum Raum werden Sie der Einladung zur Prüfung entnehmen können.
Dauer: Ganzer Tag (8.15 -12.00 h; 13.30-16.30 h)

Prüfungsaufgaben

Die Aufnahmeprüfung ist eine schriftliche Prüfung. Die Kandidatinnen und Kandidaten erbringen anhand mehrerer Fragestellungen den Nachweis, dass sie die für das Master-Studium in Sozialer Arbeit erforderlichen Eingangskompetenzen erfüllen.

Prüfungsregeln

Die Prüfung wird in Einzelarbeit gelöst. Zur Prüfung mitgenommen werden dürfen die zur Prüfungsvorbereitung empfohlenen Standardwerke, weitere Bücher und Publikationen sowie Lehrunterlagen aus früheren Studien. Auch dürfen handschriftliche Notizen sowie ausgedruckte Prüfungsvorbereitungen bei der Prüfung verwendet werden.
Bitte beachten Sie zudem, dass Sie sich an der Prüfung mit einem amtlichen Ausweis wie Identitätskarte oder Pass ausweisen müssen.

Nicht gestattet ist das Mitbringen und Verwenden von digitalen Dokumenten. Ferner ist jegliche Kommunikation mit anderen Kandidatinnen und Kandidaten sowie mit Personen ausserhalb des Prüfungsraumes untersagt. Ein Regelverstoss führt zum Ausschluss aus der Prüfung und damit zu «Nicht-Bestehen» der Prüfung.

Bestehen der Prüfung

Die Bewertung der Leistungen erfolgt mit dem System der 6er-Notenskala. Die Aufnahmeprüfung gilt dann als bestanden, wenn die Leistungen der Kandidatinnen und Kandidaten mindestens als genügend (Note 4) beurteilt werden.

Wiederholung

Bei Nichtbestehen der Prüfung kann diese an einem der nächsten publizierten Termine wiederholt werden. Das Studium kann erst nach Bestehen der Prüfung aufgenommen werden. Muss die Aufnahmeprüfung wiederholt werden, kann dies gegebenenfalls bedeuten, dass sich der Beginn des Studiums um ein Jahr verzögert. Die Aufnahmeprüfung kann nur einmal wiederholt werden.

Online-Anmeldung


Informationen für:
Direkt zu
Suchportlet
Events
Übersicht Events