Checkliste für outgoing students
Diese Checkliste des International Office School of Social Work IOSSW gibt Ihnen eine Übersicht über die Vorbereitungsschritte für ein Auslandssemester:
- Informationsveranstaltung der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW besuchen
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- Beratungsgespräch mit dem IOSSW vereinbaren (individuell oder in kleinen Gruppen)
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- Entscheidung treffen über Art des Auslandssemesters: Studiensemester oder Praxisausbildung im Ausland
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- Anmeldung für eine Auslandssemester beim International Office School of Social Work: für Frühlingssemester: 30. November des Vorjahres, für Herbstsemester: 30.April
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Vor Beginn des Auslandsemesters
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Studiensemester im Ausland
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Praxisausbildung im Ausland
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- Informationen über Partnerhochschule einholen (siehe Liste Partnerhochschulen, Download)
- Bewerbungsfristen und Semesterbeginn der HSA und der Partnerhochschule beachten
- „application form“ (Download) der HSA FHNW oder der Partnerhochschule ausfüllen und beim IOSSW einreichen
- Achtung: Das "learning agreement" muss i.d.R. vor Studienbeginn im Ausland mit dem IOSSW abgesprochen und bestätigt werden (Anerkennung der Studien-leistungen im Ausland). Modulbeschreibungen der Gasthochschule müssen dabei vorgelegt werden.
- Die Äquivalenzüberprüfung ausländischer Studienleistungen wird vor dem Auslandssemester in Absprache mit dem IO vorgenommen.
- Änderungen des learning agreements können nur in Absprache mit dem IO vorgenommen werden.
- Einreichen der „application form“ und des „learning agreements“ bei der Partnerhochschule
- Schriftliche Bestätigung der „application form“ und des „learning agreements“ durch die Partnerhochschule beim IOSSW einreichen
- Stipendienanträge werden an die Studierenden während des Auslandssemester verschickt.
- Stipendienantrag (download) ggf. einreichen
- Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht eingereichte Stipendienanträge bearbeitet werden. (FS: 15.April; HS 15. November)
- Wohnmöglichkeiten und Vermittlungen im Gastland durch das International Office der Partnerhochschule abklären
- Hinweis: Während des Auslands-semesters bleiben die Studierenden an der FHNW immatrikuliert und zahlen die Semestergebühr
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- Reglement Praxisausbildung der HSA FHNW (download), insbesondere Paragraph 10., beachten
- Praxisausbildung vermittelt durch eine Partnerhochschule:
- ggf. Vereinbarung mit Praxisinstitution treffen, Vorgaben der HSA FHNW zur Anerkennung der Praxisausbildung beachten
- Praxisausbildung in einer ausländischen Institution, die von Studierenden ausgewählt wurde
- Kontakt mit Institution herstellen und Möglichkeiten der Praxisausbildung vereinbaren
- Bedingungen nach Praxisreglement HSA FHNW (Punkt 5.)beachten (s.o)
- Anerkennung der Praxisausbildungs-stelle durch IOSSW und FS PAWI
- Schriftliche Vereinbarung mit Praxis-ausbildungsstelle erstellen (Vorlage von Fachstelle Praxisausbildung)
- Abklärung und Entscheidung über Pflichtmodule WIKI: Kontakt aufnehmen mit Fachstelle Praxisausbildung und Wissensintegration, Ansprechperson: Beate Knepper
- Abklären von Stipendiumsmöglichkeiten
- Einreise- und Visabestimmungen des Gastlandes beachten und erfüllen
- Individuellen (Kranken-) Versicherungsschutz überprüfen
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Für die eigene Sicherheit im Gastland sind die Studierenden verantwortlich, bei Fragen bitte mit dem International Office Kontakt aufnehmen.
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Nach der Einreise ins Gastland
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- Meldebestimmungen des Gastlandes beachten und einhalten
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- Sollten Schwierigkeiten oder Probleme auftreten, so ist das IOSSW durch die Studierenden zu informieren
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Nach Rückkehr in die Schweiz
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- Studierende, die ein Stipendium über Erasmus erhalten haben, sind verpflichtet, einen Bericht (Vorlage, download) spätestens zwei Wochen nach der Rückkehr beim IOSSW einzureichen
- Leistungsnachweise bzgl. der Praxisausbildung bei Praxisbegleitung der HSA einreichen
- Termin für ein Abschlussgespräch mit dem International Office vereinbaren!
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