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Organisatorisches

Regeln für die Aufnahme in Weiterbildungsangebote der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW

In ein qualifizierendes Weiterbildungsangebot (CAS, DAS, MAS) wird aufgenommen, wer

  • über einen Abschluss einer Hochschule verfügt
  • und den Nachweis über einschlägige Berufspraxis erbringt.

Personen mit äquivalenten Kompetenzen werden aufgenommen, wenn sich die Befähigung zur Teilnahme aus einem anderen Nachweis ergibt. Über die Aufnahme entscheidet im Einzelfall die Leitung des jeweiligen Weiterbildungsangebots.

Für die Aufnahme in Fachseminare gilt in der Regel keine Zulassungsbeschränkung.

Begriffserläuterungen

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