Bologna-Reform
Im Jahre 1999 unterzeichneten in Bologna 29 europäische Staaten die Bologna-Deklaration. Die Unterzeichner vepflichteten sich, bis 2010 die Hochschulstudiengänge zu vereinheitlichen. Die Ziele dieser Vereinheitlichung sind Transparenz und Vergleichbarkeit und damit verbesserte Mobilität der Studierenden durch erleichterte gegenseitige Anerkennung der Studienleistungen. Inhaltlich lässt die Bologna-Reform jeder Schule viel Gestaltungsspielraum. Einheitlichkeit findet man in den folgenden Punkten:
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Zweistufiges Hochschulstudium mit Abschlüssen für Bachelor (nach 3 Jahren) und Master (nach weiteren 2 Jahren)
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Modularisierung des Studiums (vgl. unten)
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Einheitliche Bewertung nach ECTS (vgl. unten)
ECTS (Europaen Credit Transfer System)
Der gesamte Unterrichtsstoff ist in Module (Bausteine) aufgeteilt, die eine in sich geschlossene thematische Einheit bilden.
Für jedes bestandene Modul erhält der Studierende Credits. Die Anzahl der Credits hängt ab vom Aufwand. Faustregel: im Durchschnitt braucht es 30 Arbeitsstunden für 1 Credit. Diese 30 Arbeitsstunden umfassen den Gesamtaufwand, d.h. sowohl die Zeit für Unterrichtsbesuche wie auch für selbständige Arbeiten.
Die Credits bezeichnen einen Aufwand (Input) und nicht eine Leistung (Output). Umfasst ein Modul z.B. 3 Credits, so erhält der Studierende bei bestandener Modulschlussprüfung alle 3 Credits, bei nicht bestandener Prüfung keinen einzigen.
Daneben gibt es ein Leistungsbewertungssystem (Noten). Jede Schule kann ihr eigenes System haben (z.B. Noten von 6 bis 1). Für internationale Vergleichbarkeit werden diese umgerechnet in die ECTS-Skala (A bis F).

