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Checklist für Outgoing Students

Bedingungen für Studierende der Hochschule für Technik zur Teilnahme am ERASMUS-Programm.

  • Das erste Studiensemester ist erfolgreich abgeschlossen, der Übertritt ins nächste Semester bzw. Studienjahr unbestritten.
  • Ausreichende Sprach-Kenntnisse, um dem Unterricht an der jeweiligen Gasthochschule folgen zu können.
  • Die Finanzierung der durchschnittlichen Lebenskosten im Ausland von ca. CHF 1500 pro Monat inkl. Schulausgaben ist sichergestellt.
  • Interesse an neuen Erfahrungen im Ausland, Bereitschaft für eine Horizonterweiterung.

Vorgehen

  • Klären Sie ab, ob Sie die oben aufgeführten Bedingungen erfüllen.
  • Besuchen Sie die Orientierungsveranstaltung, welche jeweils anfangs November stattfindet.
  • Wenden Sie sich an das International Office, wenn Sie zum Austauschsemester noch allgemeine Fragen haben, auf die Sie auf der Website bzw. durch die Orientierungsveranstaltung keine Antwort finden.
  • Besprechen Sie mit Ihrem Studiengangleiter (im ERASMUS-Programm oft auch ECTS-Fachbereichskoordinator genannt), ob für Sie aufgrund Ihrer schulischen Leistungen ein ERASMUS-Aufenthalt in Frage kommt. Falls Sie Schwächen in wichtigen Fächern haben, wird man Ihnen vielleicht abraten. Ihr Studiengangleiter wird Sie auch über allfällige ERASMUS-Sonderbedingungen in Ihrem Studiengang informieren.
  • Informieren Sie sich über die Partnerhochschulen der Hochschule für Technik und deren Studiengänge. Besuchen Sie z.B. die Handbibliothek des International Office im HG Raum 1.137. Sie finden dort Berichte ehemaliger Austausch-Studierender und Informationen zu den Partnerhochschulen.
  • Melden Sie sich beim zuständigen Studiengangleiter. Er wird Sie aufgrund Ihrer fachlichen Interessen, Ihrer bisherigen schulischen Leistungen und Ihrer persönlichen Präferenzen beraten, wo für Sie ein ERASMUS-Aufenthalt am sinnvollsten in Frage kommt. Der Studiengangleiter hat auch über das von Ihnen vorgelegte Studienprogramm zu entscheiden, falls Sie sich die im Ausland absolvierten Module anrechnen lassen wollen.
  • Informieren Sie sich auf der Website der Partnerschule über deren Anmeldeverfahren (Application Procedure), bearbeiten Sie es sorgfältig und beachten Sie vor allem auch die Anmeldefristen. Falls notwendig, unterstützen Sie der Studiengangleiter und das International Office dabei. In der Regel werden eine "Application Form" und ein "Learning Agreement" oder eine Kombination davon verlangt. Zudem sind an gewissen Destinationen Sprachtests (IELTS, TOEFL) verlangt.
  • Leiten Sie das korrekt und vollständig ausgefüllte, von Ihnen und dem Studiengangleiter unterzeichnete Anmeldedokument (Application Form und Learning Agreement der FHNW - evtl. ergänzt durch die Formulare, welche gewisse Partnerthochschulen auf ihrer Website verlangen und dort heruntergeladen werden können) an das der Hochschule für Technik weiter.

Termin: 20. Februar (für das Herbst- und das Frühlingssemester) !

  • Das International Office wird Sie bei der  gewünschten Gasthochschule anmelden – vorausgesetzt, dass genügend Studienplätze an der Wunsch-Hochschule vertraglich vereinbart worden sind. (Die Partnerhochschulen akzeptieren keine direkten Anmeldungen von Studierenden.) Die Antwort erhalten Sie entweder direkt von der Partnerschule oder über das International Office.
  • Orientieren Sie das International Office über Ihre direkte Korrespondenz mit der gastgebenden Hochschule.
  • Retournieren Sie den ERASMUS Vertrag (sofern zutreffend), der Ihnen vom International Office zugestellt wird, postwendend. Ansonsten verlieren Sie den Anspruch auf ein Stipendium (nur für ERASMUS Partnerländer). Die Stipendien-Auszahlung geschieht automatisch im Verlaufe Ihres Auslandaufenthaltes.
  • Melden Sie Ihre Adresse im Ausland an das
  • Melden Sie sich nach Ihrer Rückkehr innerhalb einer Woche beim Leiter des International Office zurück.
  • Retournieren Sie den ERASMUS Fragebogen innerhalb von zwei Wochen. (Er ist Teil des Stipendienvertrages.)
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