Organisatorisches
Regelungen während der Abwesenheit
Die Semestergebühr der FHNW müssen Sie trotz Auslandaufenthalt bezahlen. Hingegen entfällt in der Regel die Einschreibgebühr an der Gasthochschule. Wie Ihre Abwesenheit schulisch geregelt wird, ist von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich. Nehmen Sie dafür Kontakt mit Ihrem zuständigen Studiengangleiter auf. Insbesondere sind mit dem Studiengangleiter auch die Probleme mit Prüfungsterminen zu lösen.
Zusätzliche Verpflichtungen
Als ERASMUS StudentIn verpflichten Sie sich, dem International Office zwei Wochen nach der Rückkehr von Ihrer Gasthochschule den offiziellen ERASMUS Schlussbericht über Ihren Aufenthalt abzugeben. Die entsprechende Vorlage finden Sie auch unter Downloads / Forms.
Erasmus Student Network (ESN)
Studierende, die nach Ihrer Rückkehr Interesse haben, neue Incoming Students als MentorIn zu unterstützen, dürfen sich gerne beim International Office melden oder finden unter http://www.esn.ch geeignete Ansprechpartner.

