Studium und Berufs-/Betreuungspflicht
Während der ganzen Studienzeit müssen die Studierenden einer Praxistätigkeit (Berufspraxis oder Betreuungspraxis) nachgehen. Einerseits sind die Studierenden so in der Lage, in allen Modulen ihre praktischen Erfahrungen einzubringen und den Unterricht mitzugestalten. Andererseits können die Studierenden die während dem Kontaktstudium erworbenen Fähigkeiten und Wissensinhalte in ihrer Praxis umsetzen und vertiefen.
Die Transferleistungen zwischen Studium und Praxis, bzw. Studium und betreuender Tätigkeit werden den Studierenden an das Studium angerechnet.

In den Modulen Berufspraxis 1 bis 8 für die Studierenden „Betriebsökonomie berufsbegleitend“ wird die erfolgreiche Berufs- und Betreuungspraxis neben dem Studium anerkannt. Studierenden des Studiengangs „Betriebsökonomie betreuungspflichtig“, wird die Betreuungstätigkeit (familiär oder ausserfamiliär) angerechnet. Dies geschieht durch die Module „Betreuungspraxis 1 bis 4.

