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Zusatzbedingungen für das Studium Betriebsökonomie berufsbegleitend oder Teilzeit mit Betreuungspflichten

Studierende müssen für die Dauer des Studiums eine Erwerbstätigkeit von mindestens 50 Stellenprozenten im kaufmännischen Bereich oder eine Betreuungspflicht im gleichen Umfang nachweisen.

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