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Betriebliches Personalmanagement

Personalwesen, Personalwirtschaft, Personalmanagement und Human Resource Management beziehen sich alle auf die betriebswirtschaftliche Funktion der Bereitstellung und Aktualisierung der Ressource Arbeit. Mit der Verwendung der einzelnen Begriffe wird jedoch ein teilweise anderes Verständnis über die strategische Bedeutung des Personals sowie die organisationale Verankerung seiner Steuerung zum Ausdruck gebracht:

Personalwesen, Personalwirtschaft: Die Aufgabe des Personalwesens resp. der Personalwirtschaft besteht darin, dafür zu sorgen, dass die Arbeitsleistung in den von der Unternehmensstrategie festgelegten Bedürfnisklassen jederzeit in ausreichendem Masse zur Verfügung steht. Schwerpunktsetzung und Tätigkeit im Personalwesen sind in dem Sinne reaktiv, als sie keinen unmittelbaren Einfluss auf die Strategiebildung der Unternehmung ausüben. Die personalwirtschaftlichen Teilaufgaben werden primär von der Personalabteilung wahrgenommen.

Personalmanagement: In Abgrenzung zum klassischen Verständnis der Personalwirtschaft wird mit der Bezeichnung Personalmanagement zum Ausdruck gebracht, dass die Personalaufgaben eine gestalterische, strategisch relevante Dimension beinhalten. Die Planung und Steuerung der Ressource Arbeit und des Personals wird so zu einem Erfolgsfaktor der strategischen Unternehmensführung; das Personalmanagement ist proaktiv. Die strategischen Aufgaben des Personalmanagements werden von der Unternehmensleitung wahrgenommen, der operative Vollzug erfolgt in Kooperation der Personalabteilung und der  Linienverantwortlichen.

Human Resource Management: Oft wird mit Personalmanagement auch das gemeint, was die Personalabteilung, der Personalmanager oder die -managerin tut. Um sich gegenüber diesem Begriffsverständnis abzugrenzen und um deutlich zu machen, dass das Personalmanagement als Funktion eine Aufgabe des Unternehmens als Ganzes ist, verwenden wir den Begriff des Human Resource Management: Das Human Resource Management umfasst die Konzipierung und Steuerung sämtlicher Ziele, Strategien, Instrumente und Aktivitäten, welche die Leistungserbringung – die Performance – aller aktuellen und künftigen Mitarbeitenden prägen.

Aus der Definition ergeben sich wesentliche Konsequenzen zu den Teilfunktionen des Human Resource Management:

  • Es ist mit allen strategischen und operativen Abläufen im Unternehmen verknüpft
  • Es umfasst die Ausarbeitung und Implementierung geeigneter Konzepte und Instrumente des Personalmanagements, die direkte Mitarbeiterführung, als auch auf strategische Zielsetzungen ausgerichteten Aktivitäten der Organisationsentwicklung
  • Es kümmert sich nicht nur um die „Angebotsseite“, d.h. Quantität, Qualifikation und Motivation der Beschäftigten, sondern auch um die Art der betrieblichen Nachfrage nach Arbeitskraft: Arbeits- und Produktionsstrukturen, Technik und Prozesse werden so gestaltet, dass die menschliche Arbeit ihre produktiven Potenziale entfalten kann

Die Personalabteilung, als die für das Personal zuständige Organisationseinheit, wirkt massgeblich an der Steuerung der genannten Prozesse mit, es gibt jedoch nur ganz wenige Teilfunktionen des Human Resource Management, die nur von der Personalabteilung alleine wahrgenommen werden.  

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