Zulassungsbedingungen
Ins Masterstudium werden primär Studierende aufgenommen, die eine fünfjährige qualifizierte Berufserfahrung vorweisen können, sich im Berufsalltag seit mindestens zwei Jahren hauptsächlich mit Kommunikationsaufgaben befassen und einen der folgenden Ausweise besitzen:
- Abschlusszeugnis einer beliebigen Studienrichtung einer staatlich anerkannten Universität oder Technischen Hochschule
- Abschlussdiplom einer staatlich anerkannten Fachhochschule beziehungsweise einer Vorgängerschule wie HWV, HTL, HFS, HFG, Dolmetscherschule
Eine beschränkte Anzahl Studienplätze steht Personen offen, die neben der oben erwähnten Berufserfahrung, über einen vergleichbaren Abschluss sowie ein Empfehlungsschreiben des Arbeitgebers verfügen. Zu den vergleichbaren Abschlüssen zählen:
- Diplom einer höheren Fachschule (etwa Touristik- oder Hotelfachschule)
- Diplom einer höheren Fachprüfung (etwa eidgenössisch diplomierte/r PR-Berater/in, Marketing-, Kommunikations-/Werbe- oder Verkaufsleiter/in)
In Ausnahmefällen sind auch Personen zugelassen, die seit fünf Jahren eine leitende Funktion in der Kommunikation ausüben, fachspezifische Weiterbildungen in der Kommunikation vorweisen können (etwa eidgenössisch anerkannte Fachausweise, Fachkurse, Certificate of Advanced Studies CAS) sowie einen eindrücklichen Leistungsausweis und ein Empfehlungsschreiben ihres Arbeitgebers besitzen.
Wichtig:
Für die Studienaufnahme gibt es keine Anmeldefristen. Studienplätze werden laufend vergeben. Aufgrund der beschränkten Platzzahl (maximal 24 Studierende) empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung für ein unverbindliches Aufnahmegespräch.
Anmeldeformular für Informationsgespräch (Word)
Anmeldeformular für Informationsgespräch (PDF)
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