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      Zulassungsbedingungen

      VorbildungZulassungZusätzliche Praxiserfordernis1
      Berufsmatura technischer oder kaufmännischer Richtung prüfungsfrei keine
      Berufsmatura anderer Richtung prüfungsfrei ja, 1 Jahr
      Gymnasiale Matura/Abitur2 prüfungsfrei ja, 1 Jahr
      Ausländische Ausweise3 auf Anfrage ja, 1 Jahr
      Wirtschaftsmittelschule (mit Berufsmatur) prüfungsfrei keine
      Fachmaturität prüfungsfrei ja, 1 Jahr
      FH-Reife, die in allen deutschen Bundesländern zum Studium an einer FH berechtigt. prüfungsfrei4 ja, 1 Jahr
      Eidg. Fähigkeitszeugnis als kfm. Angestellte/Angestellter Aufnahmeprüfung5 keine
      Andere Eidg. Fähigkeitsausweise Aufnahmeprüfung5 ja, 1 Jahr
      Eidg. und kant. anerkannte
      Handelsmittelschule (ohne Berufsmatura)
      Aufnahmeprüfung ja, 1 Jahr
      Diplomittelschule (DMS), Rudolf-Steiner-Schule Aufnahmeprüfung ja, 1 Jahr
      Eidg. Fachausweis auf Anfrage
      Abschlussdiplom HF Anerkennung von bis zu 60 ETCS-Punkten je nach Inhalt möglich
      Übertritt von Universitäten und anderen Hochschulen Gleichwertigkeitsprüfung
      Admission sur Dossier Aufgrund der Prüfung des Dossiers. Aus den im Dossier aufgeführten Ausbildungs- und beruflichen Leistungen muss eindeutig hervorgehen, dass die Bewerberin oder der Bewerber über die erforderliche Allgemeinbildung,
      die intellektuellen Voraussetzungen und die fachliche Vorbildung und Erfahrung für das Fachhochschulstudium verfügt.
      1. Die Praxis muss eine überwiegend kaufmännische oder technische Tätigkeit enthalten.
      2. Abitur: Mindestnote 2.5
      3. Ausländische Maturzeugnisse, welche zu einem prüfungsfreien Zugang zu schweizerischen Universitäten berechtigen. Andernfalls erfolgt die Zulassung über eine Aufnahmeprüfung. Studierende ohne deutsche Muttersprache müssen über genügend Deutschkenntnisse verfügen (z.B. Goethe-Zertifikat C1, Zentrale Mittelstufenprüfung).
      4. Die FH-Reife muss zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits vorliegen. Bitte Motivationsschreiben beilegen. Für eine prüfungsfreie Aufnahme ist ein Notendurchschnitt von 2.8 oder besser erforderlich. Die Zuteilung eines Studienplatzes erfolgt , sofern Ende Juni noch freie Plätze verfügbar sind (Auftrag Staatsvertrag, Priosierung von Berufsmatuarandinnen und Berufsmaturanden)
      5. Neuregelung ab Studienjahr 2014/2015: Die Aufnahmeprüfung ist nur noch für Absolventinne und Absolventen ohne Berufs- oder Fachmaturität möglich, die im Jahr des Studienbeginns mindestens das 25. Altersjahr erreichen.
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