Zulassungsbedingungen
| Vorbildung | Zulassung | Zusätzliche Praxiserfordernis1 |
|---|---|---|
| Berufsmatura technischer oder kaufmännischer Richtung | prüfungsfrei | keine |
| Berufsmatura anderer Richtung | prüfungsfrei | ja, 1 Jahr |
| Gymnasiale Matura/Abitur2 | prüfungsfrei | ja, 1 Jahr |
| Ausländische Ausweise3 | auf Anfrage | ja, 1 Jahr |
| Wirtschaftsmittelschule (mit Berufsmatur) | prüfungsfrei | keine |
| Fachmaturität | prüfungsfrei | ja, 1 Jahr |
| FH-Reife, die in allen deutschen Bundesländern zum Studium an einer FH berechtigt. | prüfungsfrei4 | ja, 1 Jahr |
| Eidg. Fähigkeitszeugnis als kfm. Angestellte/Angestellter | Aufnahmeprüfung5 | keine |
| Andere Eidg. Fähigkeitsausweise | Aufnahmeprüfung5 | ja, 1 Jahr |
| Eidg. und kant. anerkannte Handelsmittelschule (ohne Berufsmatura) |
Aufnahmeprüfung | ja, 1 Jahr |
| Diplomittelschule (DMS), Rudolf-Steiner-Schule | Aufnahmeprüfung | ja, 1 Jahr |
| Eidg. Fachausweis | auf Anfrage | |
| Abschlussdiplom HF | Anerkennung von bis zu 60 ETCS-Punkten je nach Inhalt möglich | |
| Übertritt von Universitäten und anderen Hochschulen | Gleichwertigkeitsprüfung | |
| Admission sur Dossier | Aufgrund der Prüfung des Dossiers. Aus den im Dossier aufgeführten Ausbildungs- und beruflichen Leistungen muss eindeutig hervorgehen, dass die Bewerberin oder der Bewerber über die erforderliche Allgemeinbildung, die intellektuellen Voraussetzungen und die fachliche Vorbildung und Erfahrung für das Fachhochschulstudium verfügt. |
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- Die Praxis muss eine überwiegend kaufmännische oder technische Tätigkeit enthalten.
- Abitur: Mindestnote 2.5
- Ausländische Maturzeugnisse, welche zu einem prüfungsfreien Zugang zu schweizerischen Universitäten berechtigen. Andernfalls erfolgt die Zulassung über eine Aufnahmeprüfung. Studierende ohne deutsche Muttersprache müssen über genügend Deutschkenntnisse verfügen (z.B. Goethe-Zertifikat C1, Zentrale Mittelstufenprüfung).
- Die FH-Reife muss zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits vorliegen. Bitte Motivationsschreiben beilegen. Für eine prüfungsfreie Aufnahme ist ein Notendurchschnitt von 2.8 oder besser erforderlich. Die Zuteilung eines Studienplatzes erfolgt , sofern Ende Juni noch freie Plätze verfügbar sind (Auftrag Staatsvertrag, Priosierung von Berufsmatuarandinnen und Berufsmaturanden)
- Neuregelung ab Studienjahr 2014/2015: Die Aufnahmeprüfung ist nur noch für Absolventinne und Absolventen ohne Berufs- oder Fachmaturität möglich, die im Jahr des Studienbeginns mindestens das 25. Altersjahr erreichen.

