
Zulassung zum Studium an der PH FHNW
Es gibt verschiedene Wege, um zum Studium der PH FHNW zugelassen zu werden. Je nach Bildungsabschluss, Alter und abgelegten Prüfungen stehen Ihnen unterschiedliche Studiengänge offen.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu:
- Übersicht der Zulassungsbedingungen nach Bildungsabschluss (gleich unten)
- Alle Zulassungswege auf einen Blick
- Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
- Alternative Zulassungsverfahren
- Anrechnungsmöglichkeiten
- Gebühren
Welcher Bildungsabschluss für welchen Studiengang?
Hier können Sie prüfen, zu welchem Studiengang Sie mit Ihrem Bildungsabschluss Zugang haben.
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
- Allgemeine Voraussetzungen für die Zulassung sind hinreichend Sprachkompetenzen in Deutsch und ein guter Leumund.
lm Rahmen der Prüfung der formellen Voraussetzungen kann die Zulassung wegen strafrechtlicher oder disziplinarischer Vergehen, welche für die Ausübung des Lehrberufes relevant sind, verweigert werden. Der Anmeldung muss ein aktueller Strafregisterauszug beigelegt werden. - Für Hochschul- oder Studiengangswechsel oder die Wiederaufnahme des Studiums nach einem Unterbruch gelten besondere Bestimmungen. Eine Wiederzulassung nach einem Studienausschluss ist grundsätzlich nicht möglich. Fragen und Antworten zu Studiengangwechsel und Wiederzulassung nach Ausschluss (PDF)
- Für die Zulassung von Studieninteressierten mit ausländischen Ausbildungsabschlüssen und/oder nicht deutscher Muttersprache gelten zusätzliche Bestimmungen. Studieren mit einem ausländischen Diplom und/oder nicht deutscher Muttersprache
Alternative Zulassungsverfahren
Zulassung mit Ergänzungsprüfung und Vorkurs
Zulassung für Kindergarten-/Unterstufe und Primarstufe
Bei verschiedenen Vorbildungen, die nicht direkt für den Zugang zu den Studiengängen qualifizieren, ist es möglich, eine Ergänzungsprüfung auf dem Niveau der Fachmaturität Pädagogik zu absolvieren und so den Zugang zu den Studiengängen Kindergarten-/Unterstufe und Primarstufe zu erhalten. Diese Ergänzungsprüfung wird von der PH FHNW organisiert. Im Bildungsraum Nordwestschweiz bieten die Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene (AME) und der Kantonsschule Olten einen fakultativen einjährigen Vorkurs an. Die AME bietet für Interessenten mit Berufs- oder Fachmatur alternativ einen 12-wöchigen Vorkurs kompakt an (Anmeldung jeweils vom 1. Juli bis 15. September).
Weitere Informationen auf der Detailseite Ergänzungsprüfung und Vorkurs
Zulassung für Sekundarstufe I
Für den Zugang zum Studiengang Sekundarstufe I und weiteren Studiengängen ist eine zusätzliche Prüfung auf Niveau gymnasiale Maturität erforderlich. Diese kann auf zwei Arten erreicht werden, nämlich über die
- Ergänzungsprüfung Niveau gymnasiale Maturität, die die PH Bern, die PH Zürich oder die PH Luzern anbieten
- Die Passerelle Berufs- oder Fachmaturität für universitäre Hochschulen, die gesamtschweizerisch durchgeführt werden und die auch den Zugang zu allen universitären Hochschulen eröffnet. Im Bildungsraum Nordwestschweiz bieten die Aargauische Maturitätsschule für Erwachsene AME sowie das Gymnasium Kirschgarten in Basel einen fakultativen zweisemestrigen Vorbereitungskurs an.
Zulassung für Personen über 30: das Zulassungsverfahren «sur dossier»
Zulassung für Kindergarten-/Unterstufe, Primarstufe und Sekundarstufe I
Falls Sie über 30 Jahre alt sind und in den Studiengang Kindergarten-/ Unterstufe, Primarstufe oder Sekundarstufe I eintreten möchten, aber nicht über den erforderlichen Bildungsabschluss verfügen, bietet die PH FHNW die Möglichkeit des Zulassungsverfahrens «sur dossier».
Mehr Informationen zum Zulassungsverfahren «sur dossier»
Zulassung für Logopädie
Für den Studiengang Logopädie besteht ein spezifisches Zulassungsverfahren «sur dossier».
Mehr Informationen zum Zulassungsverfahren «sur dossier» für Logopädie
Anrechnung von Studien- und Bildungsleistungen
An der Pädagogischen Hochschule FHNW können Sie bereits vor Aufnahme des PH-Studiums erbrachte Leistungen anrechnen lassen. Bedingung ist, dass diese Leistungen äquivalent sind zu Leistungen, die im entsprechenden Studiengang an der PH FHNW erbracht werden müssen. Es wird unterschieden zwischen
- formalen Studien- und Bildungsleistungen (Studium mit oder ohne Abschluss) sowie
- nicht-formalen und informellen Bildungsleistungen (Berufserfahrung, Weiterbildungen, ehrenamtliche Tätigkeiten).
Nicht-formale und informelle Bildungsleistungen können sich nur Personen anrechnen lassen, die über 30 Jahre alt sind und die formalen Zulassungsbedingungen erfüllen (explizit ausgeschlossen ist gemäss gesamtschweizerischen Regelungen das Zulassungsverfahren «sur dossier»).
Mehr Informationen zu Anrechnungen
Gebühren
Die hauptsächlichen Kosten für das Studium betragen:
- Anmeldegebühr: CHF 200.—
- Gebühren pro Semester:
- Semestergebühr: CHF 700.— (für Studierende mit Wohnsitz in EU/ EFTA Ländern: CHF 1000.—, aus den übrigen Ländern: 5000.—)
- Materialgebühr: CHF 100.—
- Mitgliederbeitrag an Fachschaft Pädagogik der Studierendenorganisation students.fhnw: CHF 10.—
- Diplomgebühr: CHF 300.—
Es können weitere Gebühren anfallen. Eine Übersicht finden Sie unter