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Zulassungsverfahren «sur dossier» für Kindergarten-/Unterstufe, Primarstufe und Sekundarstufe I

Zulassung zum Studium möglich für erfahrene Berufspersonen für alle Studienvarianten der Studiengänge Kindergarten-/Unterstufe, Primarstufe und Sekundarstufe I.

Sind Sie eine erfahrene Berufsperson über 27 Jahre und möchten gerne Lehrer*in werden, obwohl Sie die Zulassungsbedingungen nicht erfüllen? Die PH FHNW bietet Ihnen mit dem Zulassungsverfahren «sur dossier» eine vereinfachte Zugangsmöglichkeit.

Zulassungsbedingungen für das Verfahren «sur dossier»

Um für das Zulassungsverfahren «sur dossier» zugelassen zu werden, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Mindestalter bei Studienbeginn 27 Jahre (Stichtag 1. September)
  • Abschluss einer regulär mindestens dreijährigen Ausbildung auf der Sekundarstufe II (Berufslehre, DMS, FMS, HMS, WMS)
  • nachgewiesene Berufstätigkeit (300 Stellenprozente nach Abschluss der Ausbildung, innert acht Jahren)
  • fremdsprachige Bewerber/innen: Nachweis Sprachkompetenz Deutsch Niveau C2

Bitte beachten Sie, dass gemäss den gesamtschweizerischen Regelungen Betreuungsaufgaben nicht an die verlangten 300 Stellenprozente Berufstätigkeit angerechnet werden können. Ebenso ist für diese Form der Zulassung eine Anrechnung von Berufserfahrung an das Studium nicht möglich (siehe unter «Anrechnungen»).

Ablauf des Verfahrens

Das Zulassungsverfahren «sur dossier» besteht aus zwei Teilen. Der Durchführungsort ist jeweils der Campus Brugg-Windisch.

Teil 1: Die Studierfähigkeitsabklärung

Bei der Abklärung der Studierfähigkeit werden Bereiche der kognitiven Leistungsfähigkeit (schlussfolgerndes Denken und Merkfähigkeit), mathematisches Wissen und Textverständnis geprüft. Dauer 1 Tag

Merkblatt zur Studierfähigkeitsabklärung

Teil 2: Die Berufseignungsabklärung

Ziel der Berufseignungsabklärung ist es, die grundsätzliche Eignung für den Lehrberuf zu überprüfen. Es handelt sich beim Assessment um ein eintägiges Verfahren, in welchem Gruppen von maximal acht (zukünftigen) Studierenden verschiedene Aufgaben bearbeiten, die einen Bezug zum Lehrberuf haben. Die Teilnehmenden werden von zwei Assessoren/Assessorinnen und einem Moderator/einer Moderatorin nachfolgenden Kriterien beobachtet und eingeschätzt: Problemlösefähigkeit, Zielorientierung, Kommunikation und Zusammenarbeit, Perspektivenwechsel, Eigenständigkeit im Denken und Handeln, Flexibilität, Offenheit/Lernbereitschaft. Nach der Durchführung findet ein Auswertungsgespräch, in der Regel sieben Tage später, statt. Dauer 1 Tag

Hinweis: Der zweite Teil kann nur absolviert werden, wenn der erste Teil erfolgreich bestanden worden ist.

Richtlinien zum Zulassungsverfahren «sur dossier»

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Zulassungsverfahren

Nachteilsausgleich

Zum Ausgleich von behinderungsbedingten Nachteilen können Studieninteressierte / Prüfungsteilnehmende mit Behinderung an der PH FHNW mit einem Gesuch geeignete Anpassungsmassnahmen beantragen. Ein Nachteilsausgleich bietet Prüfungsteilnehmenden die Möglichkeit, einen gleichwertigen Fähigkeitsnachweis in einer ihrer Behinderung angepassten Form zu erbringen. Ein Antrag auf Nachteilsausgleich hat mit der Anmeldung zum Zulassungsverfahren zu erfolgen.

Hinweis: Bei verspäteten Anträgen ist eine Bearbeitung bis zum nächsten Prüfungszeitpunkt nicht sichergestellt.

Mehr zu Nachteilsausgleich

Gültigkeit des Verfahrens

Ein bestandenes Zulassungsverfahren «sur dossier» gilt solange als Zulassungsausweis, wie sich das Zulassungsverfahren nicht wesentlich ändert. (vgl. Ziff. 9 Abs. 7 der Richtlinien zum Zulassungsverfahren (111.1.03))

Termine des Verfahrens

Das Zulassungsverfahren wird zweimal jährlich durchgeführt.

Verfahren im Herbst

  • Zielgruppe: Alle Studieninteressierte für Studienstart im Herbstsemester des Folgejahres, auch Interessenten für die Studienvariante Quereinstieg
  • Anmeldefenster: jeweils 1.9 bis 31.10
  • Termine Studierfähigkeitsabklärung: 18. oder 19. oder 20. November 2024
  • Termine Berufseignungsabklärung: Info folgt
  • Kosten: CHF 500, für Wiederholer CHF 300

Verfahren im Frühjahr

  • Zielgruppe: Wiederholer des regulären Verfahrens und kurzentschlossene Studieninteressierte für die Regelstudienvarianten – nicht für die Studienvariante Quereinstieg mit Studienbeginn im selben Jahr

Hinweis: Wenn die Berufseignungsabklärung (Teil 2) nicht beim Erstversuch bestanden wurde, können wir vor Studienstart keinen Wiederholungsversuch gewährleisten. Somit besteht die Gefahr der Nichtzulassung für das Herbstsemester. Die Berufseignungsabklärung kann jedoch innerhalb von maximal 12 Monaten wiederholt werden (sofern die Studierfähigkeitsabklärung (Teil 1) bereits beim Erstversuch bestanden wurde). Ein Studienstart im Folgejahr ist somit möglich.

  • Anmeldefenster: jeweils 15.3 bis 30.4
  • Termine Studierfähigkeitsabklärung: 21. Mai und 22. Mai 2024 (abhängig von der Teilnehmendenzahl)
  • Termine Berufseignungsabklärung: 13. Juni und 21. Juni 2024
  • Kosten: CHF 500, für Wiederholer CHF 300

Selbsteinschätzung

Die PH FHNW empfiehlt, sich vor der Anmeldung zum Studium etwas Zeit zu nehmen, um sich mit den Anforderungen des Lehrberufs auseinanderzusetzen und zu überprüfen, ob das Studium an der PH die richtige Wahl ist. Zur Selbsteinschätzung

Studienmöglichkeiten im Überblick

Mit einem erfolgreich absolvierten Zulassungsverfahren haben Sie Zugang zu den Studiengängen Kindergarten-/Unterstufe, Primarstufe und Sekundarstufe I (integriert), die jeweils wiederum diverse Studienvarianten beinhalten:

Sur Dossier Studienwege zum Abschluss.png

Kontakt

Haben Sie inhaltliche Fragen zum Zulassungsverfahren «sur dossier»?
Fachstelle Berufseignungsassessment
T +41 56 202 80 88
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Haben Sie Fragen zur Zulassung oder Anmeldung zum Zulassungsverfahren «sur dossier»?
Zentrale Studienadministration
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