Template 2025
Mobile navi goes here!
- USP
Ziele und Nutzen
Wahl- und Anschlussmöglichkeiten
Aufbau und Inhalte
Daten und Ort
Dozierende
Voraussetzungen und Zulassung
Zielgruppe
Aufnahmekriterien
Organisatorisches
Gebühren
CHF 7 100
Kantonale Finanzierungen
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, anteilsmässig vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierungen von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, anteilsmässig vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierungen von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Volksschule im Kanton Solothurn
Die unter «Preis» ausgeschriebenen Weiterbildungskosten werden in der Regel vom Kanton oder von der Gemeinde getragen.
Es gibt folgende Finanzierungskategorien:
- Kategorie A: Der Kanton finanziert das Angebot zu 100%.
- Kategorie B: Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.
- Kategorie C: Der Kanton und die Gemeinde finanzieren einen variablen Teil der Kosten. Die Teilnehmenden bezahlen den verbleibenden Teil der Kosten.
- Kategorie D: Die Teilnehmenden bezahlen die Kosten selbst. Eine allfällige Mitfinanzierung klären die Teilnehmenden mit der Schulleitung.
Volksschule im Kanton Basel Landschaft
Für Lehrpersonen der Volksschule mit Anstellung im Kanton Basel-Landschaft übernimmt der Kanton die Gebühren, wenn dem Amt für Volksschulen eine von der Schulleitung bzw. vom Schulrat unterschriebene Fortbildungsvereinbarung vorliegt (Platzzahl ist beschränkt).
Volksschule im Kanton Basel Stadt
Zusatzqualifikationen für Lehrpersonen Basel-Stadt können auf Antrag ganz oder teilweise von der Volksschulleitung Basel-Stadt bezahlt werden. Angaben zur Anmeldung und Finanzierung finden sich in der aktuell gültigen Weisung (www.edubs.ch/zq) betreffend Finanzierung von Erweiterungsstudiengängen, Zusatzqualifikationen, Nachqualifikationen und Masterstudiengängen der Volksschulen Basel-Stadt.
