FAQ – Häufig gestellte Fragen
Diese Seite beantwortet die meistgestellten Fragen zum RILF-Projekt.
Fragen zum Brückenangebot
| Ja, es dürfen sich Personen aus allen Kantonen anmelden. |
| Grundsätzlich können sich Personen aus allen Kantonen anmelden. Ein B2-Deutschdiplom ist jedoch Voraussetzung für die Zulassung. Das Brückenangebot findet in deutscher Sprache statt; zudem wird auf ein Deutschdiplom auf Niveau C1/C2 hingearbeitet. |
| Das Brückenangebot ist ein einjähriger Kurs. Nach Abschluss erhalten Sie eine Kursbestätigung, kein Zertifikat. Die Kursbestätigung ist kein Lehrdiplom und auch keine Anerkennung Ihres ausländischen Lehrdiploms. Das Brückenangebot bereitet Lehrpersonen mit Fluchterfahrung darauf vor, einen Antrag auf Anerkennung ihres ausländischen Lehrdiploms einzureichen. Wenn eine Anerkennung nicht möglich ist, bereitet das Angebot darauf vor, ein reguläres oder verkürztes Studium an einer Pädagogischen Hochschule zu beginnen. |
| Das Brückenangebot kostet CHF 13’800.- für den gesamten Kurs (inkl. Sprachkurs) und muss durch die fallführende Stelle (Integrationspauschale oder Sozialamt) finanziert werden. |
| Der Durchführungsort ist für das Pilotjahr in Zürich. Ab 2027/2028 wird der Kurs dezentralisiert und an verschiedenen Orten stattfinden. |
| Nein, momentan werden nur Lehrpersonen mit Fluchterfahrung zulassen. Für ausländische Lehrpersonen ohne Fluchterfahrung gibt es zurzeit folgende Alternativen: – CAS Integral für Lehrpersonen mit ausländischem Lehrdiplom FHNW – CAS Unterrichten mit ausländischem Lehrdiplom PH Bern |
| Nein, zurzeit gibt es diese Option nicht. |
| Nein, der Kurs bereitet Lehrpersonen mit Fluchterfahrung darauf vor, einen Antrag auf Anerkennung ihres ausländischen Lehrdiploms einzureichen. Wenn eine Anerkennung nicht möglich ist, bereitet das Angebot darauf vor, ein reguläres oder verkürztes Studium an einer Pädagogischen Hochschule zu beginnen. Der Kurs führt zu einer Kursbestätigung, nicht zu einer Lehrbefähigung. |
| Nein, der Kurs bereitet Sie vor, ein mögliches Studium (verkürzt oder regulär) zu absolvieren. Es führt aber nicht automatisch zu einer Zulassung zu einem Studium an einer Pädagogischen Hochschule. |
| Das Brückenangebot dauert fast ein Jahr. Es beginnt im August/September und endet im Juni. Das Brückenangebot umfasst etwa 500 Lektionen. Etwas mehr als die Hälfte findet im Unterricht vor Ort statt. Die anderen Lektionen bestehen aus Schulbesuchen und selbstständigem Lernen. |
| Nein, Sie müssen nicht an einer Schule angestellt sein. |
| Der Sprachkurs GER C1/C2 ist ein fester Bestandteil des Brückenangebots. Sie müssen keinen eigenen Kurs suchen oder organisieren. Falls Sie bereits einen Kurs besuchen, melden Sie sich bitte bei uns, wir suchen gemeinsam nach einer geeigneten Lösung. |
Grundsätzlich ja. Die Module finden vier Mal an je einem Freitag und Samstag statt. Die Hospitationen und die zwei Praktikumswochen finden während je einer Woche statt, die Wochentage für den Sprachkurs sind noch nicht definiert. Eine Datenübersicht finden Sie unter «Informationen für Interessierte» –> «Brückenangebot» –> «Module und Infos rund um das Brückenangebot»
Die Anmeldung wird ab Ende Februar/Mitte März bis am 13. April 2026 möglich sein. Der Anmeldelink werden Sie auf dieser Webseite finden.
Das Brückenangebot startet am 11. September 2026. Da die Daten für den Sprachkurs noch nicht gesetzt sind, kann es sein, dass das Sprachangebot bereits Ende August starten wird.
Sie können das Sprachdiplom bis spätestens 05. Mai 2026 nachreichen.
Das Brückenangebot bietet keine fachwissenschaftlichen oder fachdidaktische Module an. In den Modulen werden allgemeinpädagogische und allgemeindidaktische Inhalte bearbeitet.
Die Kantone haben hierzu unterschiedliche Regelungen. Diese können je nachdem auch das Praktikum im Brückenangebot betreffen. Nehmen Sie uns Kontakt auf, wenn Sie dazu Fragen haben: requalifikation.ph@fhnw.ch
Für die Anmeldung zu einem Studium an einer PH wird in der Regel ein Privatauszug verlangt, da während Praktika und Hospitationen mit Minderjährigen oder jungen Erwachsenen zusammengearbeitet wird. Dies handhaben wir im Brückenangebot gleich. Urteile, die ein Berufsverbot, Tätigkeitsverbot oder Kontakt- und Rayonverbot enthalten, führen zur Ablehnung der Aufnahme am Brückenangebot. Die Strafregisterauszüge sind streng vertrauliche Daten und müssen via Post an die Administration der FHNW gelangen. Es gilt Geheimhaltungspflicht. Nach der Überprüfung des Bewerbungsdossiers wird der Strafregisterauszug sachgemäss vernichtet. Einen Strafregisterauszug (Privatauszug) können Sie hier bestellen: https://www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/strafregister/uebersicht_de
Ihre Bewerbungsdaten dienen Projekt-intern bei der Koordinationsstelle und bei der Administration der FHNW zur Bewerbungsprüfung. Die Koordinationsstelle besteht aus Mitarbeitenden aus der PH FHNW, PHLU, PHZH und PHSG. Falls Sie in die engere Auswahl kommen, finden aufgrund der Koordination mit der fallführenden Stelle des Kantons/ der Gemeinde Gespräche mit Einbezug personenbezogener Daten (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse) statt. Alle personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte (z.B. EDK, Praxis-Mentor:innen) weitergebeben. Nach Prüfung der Anmeldung werden die Bewerbungsunterlagen unwiderruflich gelöscht oder anonymisiert. Datenweitergabe an Dritte erfolgt nur mit Einwilligung der Teilnehmenden.
Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Geschlecht, Telefonnummer werden bei einer Aufnahme am Brückenangebot für administrative Zwecke (FHNW und PHZH) und zur Koordination zwischen Koordinationsstelle und fallführenden Stelle des Kantons/ der Gemeinde gespeichert und weitergegeben. Zwischen Koordinationsstelle und fallführender Stelle finden während dem Brückenangebot Austauschgespräche/Feedbackgespräche statt. Die Koordinationsstelle besteht aus Mitarbeitenden aus der PH FHNW, PHLU, PHZH und PHSG. Für die Kostengutsprachen durch die fallführende Stelle werden personenbezogene Daten an die PHLU weitergegeben. Alle personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte (z.B. EDK, Praxis-Mentor:innen) weitergebeben. Datenweitergabe an Dritte erfolgt nur mit Einwilligung der Teilnehmenden.