Mitgliedschaft

Natürliche und juristische Personen, die dem Verein gegenüber Interesse bekunden und in einer Form mit der Hochschule für Life Sciences oder deren Partnerhochschulen verbunden sind, können Mitglied des Vereins werden. Die Mitglieder besitzen ein Stimm- und Wahlrecht an der Mitgliederversammlung. Die Mitglieder verpflichten sich zur aktiven Förderung des Vereinszwecks und zur pünktlichen Zahlung des mit der Mitgliedschaft verbundenen Mitgliederbeitrages.

Bei Interesse, können Sie uns über das folgende Formular kontaktieren. Wir melden uns dann bei Ihnen mit weiteren Informationen.

Mitgliedsantrag

Mitgliedsantrag für den freundeskreisHLS

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